Schweiz: Gerichtshof hebt Urteil zu Sterbehilfe auf
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hebt ein Urteil zur Sterbehilfe
auf. Im Mai 2013 hatte der Gerichtshof die Schweiz aufgefordert, klare und verständliche
Richtlinien zu erlassen, ob und unter welchen Bedingungen sterbewilligen Personen
ohne tödliche Krankheit Zugang zum Sterbemittel Natrium-Pentobarbital gewährt werden
soll. Der Gerichtshof hatte einer Frau Recht gegeben, die sich in der Schweiz erfolglos
um den Erhalt des Sterbemittels bemüht hatte. Die Schweiz akzeptierte das Urteil nicht
und ersuchte um eine Neubeurteilung durch die Große Kammer des EGMR. Wie die Schweizer
Behörden nun aber erfahren und an den Gerichtshof weitergeleitet haben, hat die Klägerin
bereits im November 2011, also bereits vor dem ersten Urteil des EGMR, mit Unterstützung
der Sterbehilfeorganisation Exit Suizid begangen, meldete die Schweizer Nachrichtenagentur
SDA am Dienstag. Weil der Tod dem Gericht absichtlich nicht mitgeteilt wurde, ging
die Große Kammer nicht auf den Fall ein. Zudem hat sie dem Bericht zufolge das Urteil
aufgehoben. - In der Schweiz gibt es keine staatliche Regelung der organisierten Suizidbeihilfe.