2014-09-30 14:55:56

Schweiz: Gerichtshof hebt Urteil zu Sterbehilfe auf


Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hebt ein Urteil zur Sterbehilfe auf. Im Mai 2013 hatte der Gerichtshof die Schweiz aufgefordert, klare und verständliche Richtlinien zu erlassen, ob und unter welchen Bedingungen sterbewilligen Personen ohne tödliche Krankheit Zugang zum Sterbemittel Natrium-Pentobarbital gewährt werden soll. Der Gerichtshof hatte einer Frau Recht gegeben, die sich in der Schweiz erfolglos um den Erhalt des Sterbemittels bemüht hatte. Die Schweiz akzeptierte das Urteil nicht und ersuchte um eine Neubeurteilung durch die Große Kammer des EGMR. Wie die Schweizer Behörden nun aber erfahren und an den Gerichtshof weitergeleitet haben, hat die Klägerin bereits im November 2011, also bereits vor dem ersten Urteil des EGMR, mit Unterstützung der Sterbehilfeorganisation Exit Suizid begangen, meldete die Schweizer Nachrichtenagentur SDA am Dienstag. Weil der Tod dem Gericht absichtlich nicht mitgeteilt wurde, ging die Große Kammer nicht auf den Fall ein. Zudem hat sie dem Bericht zufolge das Urteil aufgehoben. - In der Schweiz gibt es keine staatliche Regelung der organisierten Suizidbeihilfe.

(kipa 30.09.2014 mg)







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