2014-09-20 13:37:34

Ehe-Annullierungen: Papst will die Reform


Papst Franziskus hat eine Sonderkommission eingesetzt, die sich mit einer Reform des kanonischen Eherechts beschäftigen soll. Das wurde an diesem Samstag im Vatikan bekannt. Leiter der Kommission wird der Dekan des Tribunals der Römischen Rota, Pio Vito Pinto. Ziel der angepeilten Reform ist es, die „Prozedur“ bei Ehenichtigkeits-Verfahren „zu vereinfachen“, dabei aber „das Prinzip der Unauflöslichkeit der Ehe zu wahren“. Unter den Mitgliedern, die der Papst in die Kommission beruft, ist auch der Franziskaner Nikolaus Schöch. Der aus Innsbruck stammende Kirchenrechtler ist stellvertretender Kirchenanwalt am obersten kirchlichen Gerichtshof, der Apostolischen Signatur. Von der Glaubenskongregation ist der Sekretär vertreten, der Jesuit Luis Francisco Ladaria Ferrer. Die Entscheidung von Franziskus, ein solches Gremium einzusetzen, datiert vom 27. August 2014; die Herren sollen „so bald wie möglich“ ihre Arbeit aufnehmen.


Ehenichtigkeitsverfahren können derzeit in einigen Teilen der Weltkirche mitunter einige Jahre dauern. Bislang müssen für eine Ehenichtigkeitserklärung zwei gerichtliche Instanzen übereinstimmend zu dem Ergebnis kommen, dass eine Ehe im katholischen Sinne nie bestanden hat. Im Fall eines abweichenden Richterspruchs wird der Fall an das vatikanische Ehegericht, die Römische Rota, überwiesen.


Nach den jüngsten Angaben wurden 2012 weltweit knapp 50.000 Ehen für nichtig erklärt - bei insgesamt knapp 74.000 abgeschlossenen Verfahren. Davon entfielen mit 26.000 mehr als die Hälfte der annullierten Ehen auf die USA. In Deutschland waren es in diesem Zeitraum 756.


Der Vatikan prüft seit geraumer Zeit Möglichkeiten zu einer Vereinfachung des Verfahrens. In einem Ehenichtigkeitsverfahren geht es um die amtliche Feststellung, ob eine gültige Ehe im katholischen Sinne besteht. Mögliche Gründe für eine ungültige Ehe können Formfehler bei der Eheschließung sein. In der Regel werden jedoch sogenannte Willensmängel oder Erkenntnismängel geltend gemacht, etwa wenn ein Partner von vorneherein einen Kinderwunsch ausschließt.

(rv/kna 20.09.2014 sk)








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