Deutschland sollte nach Auffassung des Deutschen Ethikrats auf ein internationales
Verbot des Klonens zum Zweck der menschlichen Fortpflanzung hinwirken. Technisch rücke
diese Möglichkeit offenbar näher, heißt es in einer am Montag in Berlin veröffentlichten
Stellungnahme. Darin bekräftigt das Expertengremium zugleich die Bedeutung des Verbots
dieses sogenannten reproduktiven Klonens von Menschen. Für Deutschland sieht der Rat
keinen unmittelbaren gesetzgeberischen Handlungsbedarf zum Klonverbot. Allerdings
empfiehlt er im Zusammenhang mit möglichen Anwendungsbereichen neuer Stammzelltechniken,
ethische und rechtliche Fragen zu klären.