2014-07-17 15:31:01

D: Klagen gegen Abschiebehaft erfolgreich


Abschiebehaft von Flüchtlingen darf in Deutschland nicht mehr in einer gewöhnlichen Haftanstalt stattfinden. Das urteilte an diesem Donnerstag der Europäische Gerichtshof. Damit widerspricht das Gericht der Haftpraxis fast der Hälfte aller Bundesländer, die Abschiebungshaft im Strafvollzug organisieren. Dem EuGH-Urteil liegen die Fälle einer Syrerin, einer Vietnamesin und eines Marokkaners zugrunde, die gegen ihre Inhaftierung in Justizvollzugsanstalten geklagt hatten. Der Jesuiten-Flüchtlingsdienst hatte diese Verfahren aus seinem Rechtshilfefonds unterstützt und konnte an der Seite der drei Rechtsanwälte der Betroffenen seine Auffassung auch selbst vor dem EuGH vertreten. Insofern hat der JRS mit dazu beigetragen, dass Deutschland seine Abschiebehaft jetzt reformieren muss.

Nach der Entscheidung fordert der Jesuiten-Flüchtlingsdienst (JRS) gemeinsam mit PRO ASYL die sofortige Freilassung von Abschiebungshäftlingen aus der Strafhaft. Heiko Habbe, Policy Officer des Jesuiten-Flüchtlingsdienstes Deutschland: „Statt auf neue und teure Abschiebungseinrichtungen sollte jetzt auf Alternativen zur Haft gesetzt werden.“ Die politisch Verantwortlichen werden aufgerufen, das heutige Urteil zum Anlass zu nehmen, das Instrument der Abschiebungshaft grundlegend zu überprüfen.

(pm 17.07.2014 ord)








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