Abschiebehaft von Flüchtlingen darf in Deutschland nicht mehr in einer gewöhnlichen
Haftanstalt stattfinden. Das urteilte an diesem Donnerstag der Europäische Gerichtshof.
Damit widerspricht das Gericht der Haftpraxis fast der Hälfte aller Bundesländer,
die Abschiebungshaft im Strafvollzug organisieren. Dem EuGH-Urteil liegen die Fälle
einer Syrerin, einer Vietnamesin und eines Marokkaners zugrunde, die gegen ihre Inhaftierung
in Justizvollzugsanstalten geklagt hatten. Der Jesuiten-Flüchtlingsdienst hatte diese
Verfahren aus seinem Rechtshilfefonds unterstützt und konnte an der Seite der drei
Rechtsanwälte der Betroffenen seine Auffassung auch selbst vor dem EuGH vertreten.
Insofern hat der JRS mit dazu beigetragen, dass Deutschland seine Abschiebehaft jetzt
reformieren muss.
Nach der Entscheidung fordert der Jesuiten-Flüchtlingsdienst
(JRS) gemeinsam mit PRO ASYL die sofortige Freilassung von Abschiebungshäftlingen
aus der Strafhaft. Heiko Habbe, Policy Officer des Jesuiten-Flüchtlingsdienstes Deutschland:
„Statt auf neue und teure Abschiebungseinrichtungen sollte jetzt auf Alternativen
zur Haft gesetzt werden.“ Die politisch Verantwortlichen werden aufgerufen, das heutige
Urteil zum Anlass zu nehmen, das Instrument der Abschiebungshaft grundlegend zu überprüfen.