Die Staatsanwaltschaft
Limburg wird kein Ermittlungsverfahren gegen den emeritierten Bischof Franz-Peter
Tebartz-van Elst oder Mitglieder des Vermögensverwaltungsrats aufnehmen. Dies wurde
am Mittwochnachmittag bekannt. Bei den Vorermittlungen habe sich kein Anfangsverdacht
ergeben.
Von „für das Bistum wichtigen Feststellungen“ spricht Weihbischof
Manfred Grothe, der Apostolische Administrator für das Bistum Limburg, in einer ersten
Reaktion. Die Staatsanwaltschaft habe geurteilt, „dass kein strafrechtlich verfolgbares
Verhalten des emeritierten Bischofs vorliegt“. Das werde jetzt „den Weg der Aufarbeitung
und des Neubeginns“ im Bistum an der Lahn „erleichtern“, so Grothe. Der Papst habe
allen im Bistum aufgetragen, die Voraussetzungen zu schaffen, um wieder ein Klima
der Barmherzigkeit und Versöhnung im Bistum entstehen zu lassen. Dazu hat die Bistumsleitung
in den letzten Wochen eine umfangreiche Themenliste erstellt, die nun systematisch
und verlässlich abgearbeitet werde.
In dieser Agenda gehe es um Finanzfragen,
um rechtliche und strukturelle Fragen, aber auch um Kommunikation und das Miteinander
im Bistum. „Wir waren in den vergangenen Monaten nicht untätig“, sagt Weihbischof
Grothe. Viele Verstöße gegen innerkirchliches Recht, „insbesondere Beteiligungsrechte
kirchlicher Gremien“, seien schon bearbeitet worden. Einiges brauche aber „noch längere
Zeit der Beratung, Planung und dann der Umsetzung“. Mit der Staatsanwaltschaft habe
die Bistumsleitung in den vergangenen Monaten kooperiert.
„Das Bistum
nicht neu erfinden“
Der Weihbischof betont, es gehe bei der Aufarbeitung
der Ereignisse nicht darum, das Bistum Limburg neu zu erfinden. Vielmehr sollten die
Gläubigen die Freude am Glauben wieder zurückgewinnen – und die Diözese ihr Selbstbewusstsein.
Auf Ebene der Verwaltung werde an der Umsetzung der bereits genannten Agenda gearbeitet.
Das schaffe in vielen Bereichen die nötige Klarheit. So wurde beschlossen, dass die
Vorgänge rund um das St. Georgswerk bis zum Jahresende rückabgewickelt werden. Die
Veräußerung von Anteilen des Gemeinnützigen Siedlungswerkes wird überprüft und die
Bedingungen für eine Bereinigung des Sachverhalts abgeklärt. Die öffentlichen Räumlichkeiten
im Diözesanen Zentrum St. Nikolaus auf dem Limburger Domberg sollen für Konferenzen
und Veranstaltungen des Bistums geöffnet werden.
Das alles geschieht auch
in Zusammenarbeit mit Gremien und Organen der Diözese. So gibt es Gespräche mit den
Mitgliedern des ehemaligen Priesterrates, mit den Vertretern der Berufsgruppen in
der Diözese und mit den synodalen Gremien. Ein weiterer wichtiger Schritt ist die
Offenlegung des Vermögens und der finanziellen Verpflichtungen der Rechtsträger „Bistum
Limburg“, „Bischöflicher Stuhl“ und „Domkapitel“ im Juli 2014. Der frühere Bischof
Tebartz-van Elst ist an den ganzen Entwicklungen übrigens nicht mehr beteiligt: Er
zog unlängst nach Regensburg um und harrt einer neuen Aufgabe, die der Papst ihm zuteilen
will.