"Diejenigen, die
in ihrem Leben, wie die Mafiosi, diesen Weg des Bösen beschreiten, sind nicht in Gemeinschaft
mit Gott: Sie sind exkommuniziert!“ Deutliche Worte des Papstes, die aber für
Verwirrung gesorgt haben. Sind nun alle Mafiosi am Samstag exkommuniziert worden?
Die Antwort lautet Nein!
Um zu verstehen, was der Papst meint, muss der erste
Teil des Satzes in den Blick genommen werden: Wer so handelt, ist nicht in Gemeinschaft
mit Gott! Es geht also vor allem um den moralischen Charakter der Sünde, und –
zumindest zuerst einmal – nicht um die Rechtsfolgen. Der Papst wollte also sagen:
Mafiosi stellen sich außerhalb der Gemeinschaft der Kirche, die die Familie Gottes
ist.
Das mindert aber keineswegs die Schärfe des Appells. Denn höchstwahrscheinlich
hatte der Papst nicht so sehr kirchenrechtliche Spitzfindigkeiten im Blick (siehe
unten), sondern es ging ihm um die Ungeheuerlichkeit der Verbrechen der Mafia und
ihre absolute Unvereinbarkeit mit dem Glauben. Mutig hat er die Menschen aus dem Glauben
heraus zum Widerstand gegen dieses Krebsgeschwür nicht nur der süditalienischen Gesellschaft
aufgerufen.
Der Unterschied zwischen Tat- und Spruchstrafen im lateinischen
Kirchenrecht
Es gibt im lateinischen Kirchenrecht zwei Arten von Exkommunikation:
die Exkommunikation als Tatstrafe „poena latae sententiae“ und als sog. Spruchstrafe
„poena ferendae sententiae“. Im ersten Fall tritt die Exkommunikation automatisch
ein, zum Beispiel bei Abtreibung, Sakrileg, Häresie u.a. Im zweiten Fall muss die
Strafe durch ausdrücklichen Urteilsspruch seitens des Bischofs oder des Papstes nach
einem ordentlichen Prozess verhängt werden. Die Untaten der Mafia gehören eindeutig
der Sphäre von Sünden an, die eine Spruchstrafe verlangen. Also besteht noch Hoffnung
für die Mafiosi, von der Exkommunikation bewahrt zu werden, sofern sie sich bekehren.