2014-05-16 15:29:19

Sudan: Proteste gegen umstrittenes Todesurteil


Internationale christliche Organisationen, aber auch „amnesty international" laufen Sturm gegen das Urteil eines Gerichts in der sudanesischen Hauptstadt Khartum, das eine Christin wegen „Abfalls vom wahren Glauben" zum Tod verurteilt hat. Die 27-jährige Mariam Yahia Ibrahim Ishak, Mutter eines 20 Monate alten Sohnes und im achten Monat schwanger, befindet sich seit Monaten in Haft. Bei der Verhandlung am Donnerstag hatte der Richter Abbas Mohammed Al-Khalifa die Frau wegen Ehebruchs zu 100 Peitschenhieben verurteilt und ihr drei Tage „Bedenkzeit" gegeben, um zum Islam zurückzukehren. Die Frau lehnte ab.

Ai startete einen „dringenden Appell" für die umgehende Freilassung der Sudanesin. Mariam Yahia Ibrahim Ishak sei eine „gewaltlose politische Gefangene, die allein wegen ihrer religiösen Überzeugung und Identität verurteilt wurde", heißt es in dem Aufruf der Menschenrechtsorganisation. Die Festnahme der Frau war erfolgt, weil ein Familienangehöriger behauptet hatte, dass sie sich durch ihre Verheiratung mit einem südsudanesischen Christen des Ehebruchs schuldig gemacht habe. Nach der Scharia ist es muslimischen Frauen nicht erlaubt, einen Andersgläubigen zu heiraten.

Das Gericht fügte im Februar die Anklage wegen Apostasie (Abfall vom Glauben) hinzu, nachdem die junge Frau versichert hatte, dass sie keine Muslimin sei, sondern als orthodoxe Christin aufgewachsen war. Ihre Mutter war Christin, ihr Vater Muslim. Nach sudanesischem Recht gilt sie daher als Muslimin - obwohl ihr Vater nach ihren Angaben nie zu Hause war und sie daher von ihrer Mutter als Christin erzogen wurde.

Die Botschaften mehrerer westlicher und afrikanischer Staaten - darunter die der USA, Großbritanniens, Kanadas und der Niederlande - haben scharfen Protest gegen die skandalöse Vorgangsweise der sudanesischen Behörden eingelegt. „Wir rufen die Regierung in Khartum dazu auf, das Recht auf Religionsfreiheit zu achten, inklusive des Rechts, den Glauben zu wechseln", heißt es in einem gemeinsamen Statement der Botschaften.

(kap 16.05.2014 gs)








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