D/Europa: Forderungen Schulz' widersprechen Rechtsordnung und Tradition
Die Forderungen des Europawahl-Spitzenkandidaten Martin Schulz verstoßen gegen die
Rechtsordnung. Mit diesen Worten reagiert der Präsident des Zentralkomitees der deutschen
Katholiken, Alois Glück, auf Aussagen von Schulz während des Wahlkampfes. In einer
im Fernsehen übertragenen Debatte der Spitzenkandidaten am Donnerstag Abend hatte
der Sozialdemokrat Schulz gefordert, der öffentliche Raum müsse „neutral“ sein, in
Europa gebe es „das Risiko einer konservativen Bewegung zurück“. Das gelte es im Sinne
der Nicht-Diskriminierung zu bekämpfen, so Schulz. Glück bezeichnete dies in einer
Pressemeldung als gravierenden Angriff auf die Tradition und Rechtsordnung in Deutschland.
Die Forderung missachte das in Deutschland gewachsene Verhältnis von Religion und
Staat. Die Wahlkampfaussage, jeder solle persönlich seinen Glauben zeigen können,
der öffentliche Ort jedoch müsse ‚neutral' sein, „ist eine Polemik, die geeignet ist,
Christen aller Konfessionen zu verletzen, erst recht wenn man die Unterstellung hinzunimmt,
Religion habe etwas zu tun mit dem ‚Risiko einer sehr konservativen Bewegung zurück'“.
Letztlich fordere Schulz eine konsequente Verbannung der Religion in den privaten
Bereich. „Religion ist aber keine Privatsache", so Glück.