Schweiz: Gründung Soforthilfefonds für Opfer von Zwangsmaßnahmen
Opfer von fürsorgerischen Zwangsmaßnahmen erhalten künftig Hilfe von einem Sonderfonds.
Das berichtet am Dienstag die Nachrichtenagentur Kipa. Es gehe darum, an das Schicksal
von Kindern und Jugendlichen zu erinnern, die vor 1981 von fürsorgerischen Zwangsmaßnahmen
oder Fremdplatzierungen betroffen waren. Mit einschneidenden Maßnahmen gingen die
Behörden damals im Namen von Moral und Ordnung gegen Personen vor, deren Lebensweise
nicht den gängigen Vorstellungen entsprach. Die Betroffenen konnten sich in der Regel
zu den Vorwürfen nicht äußern, und sie verfügten über keine Rechtsmittel, um sich
gegen die Maßnahmen zu wehren.
Zu den Betroffenen zählen vor allem Heimkinder.
Sie wurden im Rahmen administrativer Maßnahmen in geschlossene Anstalten, zum Teil
sogar in Strafanstalten eingewiesen. Weiter gehe es um Personen, deren Reproduktionsrechte
verletzt worden seien. Darunter gehören jene, die unter Zwang oder ohne Zustimmung
Abtreibungen, Sterilisierungen oder Kastrationen vornehmen mussten. Bis zu acht Millionen
Franken sollen für den Fonds zur Verfügung stehen, die Auszahlungen starten ab September.