Das Kirchengesetz des Landes verletzt die Religions- und Versammlungsfreiheit. So
lautet ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR). Das Land
verstoße mit dem vor zwei Jahren erlassenen Gesetz gegen die Europäische Menschenrechtskonvention,
so der EGMR. Nach dem in Ungarn gültigen Kirchengesetz müssen religiöse Gemeinschaften
vom Parlament anerkannt werden. Damit werde die Neutralität des Staates aufgehoben,
so der Menschenrechtsgerichtshof. Das ungarische Kirchengesetz war 2012 durch die
Regierung von Ministerpräsident Viktor Orbán geändert worden. Damals wollte man erreichen,
dass sich unrechtmäßige Gruppen nicht länger als Religionsgemeinschaften erklären
können, um an Staatsgelder zu kommen. Nach Ansicht der Straßburger Richter konnte
Ungarn aber nicht beweisen, dass es nicht mit weniger drastischen Methoden möglich
sei, einen solchen Missbrauch zu stoppen.
Unser Foto zeigt den ungarischen
Prmier Viktor Orban während einer Pressekonferenz in dieser Woche.