2014-04-02 11:12:22

Schweiz: Kirchensteuer in der Diskussion


Im Kanton Luzern sollen die Landeskirchen weiterhin auch bei Unternehmen Steuern erheben können. Der Luzerner Kantonsrat hat am Dienstag das Postulat eines grünliberalen Kantonspolitikers mit klarem Mehr abgelehnt, das eine Überprüfung der Kirchensteuer für juristische Personen forderte, meldete die Nachrichtenagentur SDA. Gemäß Luzerner Kantonsverfassung können die römisch-katholische, die evangelisch-reformierte und die christkatholische Landeskirche nicht nur bei ihren Mitgliedern, sondern auch bei den juristischen Personen Steuern erheben. Die Steuern der Unternehmen dürfen allerdings nur für soziale und kulturelle Tätigkeiten eingesetzt werden. In einem „laizistischen Staat“ sollte die Zuwendung an kirchliche Institutionen freiwillig erfolgen, hieß es in der Begründung des Vorstoßes von David Staubli, Kantonsrat der Grünliberalen Partei. Diese Voraussetzung sei bei der Kirchensteuer für juristische Personen nicht erfüllt. Der Regierungsrat des Kantons Luzern hatte das Postulat abgelehnt und darauf verwiesen, dass diese Frage im Kanton Luzern 2006 und 2007 bei der Beratung der neuen Kantonsverfassung eingehend diskutiert und schließlich klar zugunsten der Kirchensteuerpflicht entschieden worden sei.

Volksentscheid im Kanton Zürich steht an
Im Kanton Zürich entscheiden die Stimmberechtigten am 18. Mai über die Frage, ob Unternehmen von der Kirchensteuer befreit werden sollen. Abgestimmt wird über eine entsprechende Volksinitiative der Jungfreisinnigen. An der Urne bereits abgelehnt wurde ein solches Begehren am 9. Februar im Kanton Graubünden. Im Kanton Nidwalden wurde eine entsprechende Volksinitiative im Dezember vergangenen Jahres zurückgezogen.

(kipa 02.04.2014 pr)








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