Im Kanton Luzern sollen die Landeskirchen weiterhin auch bei Unternehmen Steuern erheben
können. Der Luzerner Kantonsrat hat am Dienstag das Postulat eines grünliberalen Kantonspolitikers
mit klarem Mehr abgelehnt, das eine Überprüfung der Kirchensteuer für juristische
Personen forderte, meldete die Nachrichtenagentur SDA. Gemäß Luzerner Kantonsverfassung
können die römisch-katholische, die evangelisch-reformierte und die christkatholische
Landeskirche nicht nur bei ihren Mitgliedern, sondern auch bei den juristischen Personen
Steuern erheben. Die Steuern der Unternehmen dürfen allerdings nur für soziale und
kulturelle Tätigkeiten eingesetzt werden. In einem „laizistischen Staat“ sollte die
Zuwendung an kirchliche Institutionen freiwillig erfolgen, hieß es in der Begründung
des Vorstoßes von David Staubli, Kantonsrat der Grünliberalen Partei. Diese Voraussetzung
sei bei der Kirchensteuer für juristische Personen nicht erfüllt. Der Regierungsrat
des Kantons Luzern hatte das Postulat abgelehnt und darauf verwiesen, dass diese Frage
im Kanton Luzern 2006 und 2007 bei der Beratung der neuen Kantonsverfassung eingehend
diskutiert und schließlich klar zugunsten der Kirchensteuerpflicht entschieden worden
sei.
Volksentscheid im Kanton Zürich steht an Im Kanton Zürich
entscheiden die Stimmberechtigten am 18. Mai über die Frage, ob Unternehmen von der
Kirchensteuer befreit werden sollen. Abgestimmt wird über eine entsprechende Volksinitiative
der Jungfreisinnigen. An der Urne bereits abgelehnt wurde ein solches Begehren am
9. Februar im Kanton Graubünden. Im Kanton Nidwalden wurde eine entsprechende Volksinitiative
im Dezember vergangenen Jahres zurückgezogen.