2014-03-28 14:54:30

Franziskus über gute Beichtväter


RealAudioMP3 Ein guter Beichtvater ist weder Richter noch Freund. Das hat der Papst an diesem Freitag vor Teilnehmern einer Tagung über die Beichte im Vatikan betont:
„Er empfängt die Büßer nicht mit dem Verhalten eines Richters und auch nicht wie ein einfacher Freund, sondern mit der Barmherzigkeit Gottes, mit der Liebe eines Vaters, der den Sohn zurückkehren sieht und der ihm entgegengeht, des Hirten, der das verlorene Schaf wiedergefunden hat. Das Herz des Priesters ist ein Herz, das mitfühlen kann, nicht aus Gefühlsduselei oder bloßer Emotion, sondern aufgrund der inneren Barmherzigkeit des Herrn!“
Beichtväter seien dazu gerufen, immer „Männer des Heiligen Geistes“ zu sein, fuhr der Papst fort. Dieses Zeugnis ließe sich bereits im Gesicht und an der Stimme des Beichtvaters ablesen. Wenn der Priester Arzt sei, müsste er heilen, wenn er Richter sei, freisprechen, betonte der Papst. Barmherzigkeit sei das „Herz des Evangeliums“, rief er in Erinnerung. Man dürfe nicht vergessen, dass es für die Gläubigen – aus praktischen Gründen und Gründen der Scheu“ – nicht leicht sei, zur Beichte zu gehen. Hier dürfe die Kirche nicht zusätzliche Hindernisse in den Weg legen. Es komme auch vor, dass Menschen aufgrund schlechter Erfahrungen mit Beichtvätern von der Beichte wegblieben, so Franziskus weiter:
„Oft kommt eine Person und sagt: ,Ich gehe seit Jahren nicht zur Beichte, habe das Problem gehabt (…), weil ich einen Priester fand, der mir dies und das sagte‘. An dem, was diese Person erzählt, sieht man die Unvorsichtigkeit, das Fehlen der pastoralen Liebe. Und die Menschen entfernen sich, aufgrund einer schlechten Erfahrung bei der Beichte. Wenn es (dagegen, Anm.) ein väterliches Verhalten gibt, das von der Güte Gottes kommt, wird das nie passieren.“
Der Papst rief zu einer besonderen Aufmerksamkeit für die Beichte in allen Diözesen und Gemeinden auf. Es sei wichtig, dass die Gläubigen wüssten, wann sie Priester antreffen könnten, die die Beichte abnehmen. Es brauche hier Kontinuität.
(rv 28.04.2013 pr)








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