2014-03-26 15:54:17

Prüfbericht zu Limburg: Was genau ist falsch gelaufen?


Geltendem kirchlichem Recht wurde nicht Rechnung getragen. Es wurden auch Kardinal Giovanni Lajolo von Seiten des Bischofs falsche Zahlen vorgelegt: Das sind nur zwei klare Vorwürfe, wie sie sich im von der Bischofskonferenz veröffentlichten Prüfbericht finden. Eine von Erzbischof Robert Zollitsch im Namen der Bischofskonferenz einberufene Kommission unter Weihbischof Wolfgang Grothe hatte diesen angefertigt, seit drei Wochen ist er in Rom - und nun zur Grundlage geworden für die Annahme des Rücktritts von Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst. 108 Seiten ist der Bericht lang und auf der Webseite der Bischofskonferenz einsehbar. Es geht um Rechenschaft und Aufsicht, es geht um bekannte und geheim gehaltene Kosten, und es geht um die Finanzierung des Projektes des Bischofshauses in Limburg. Konkret und sehr präzise wird formuliert, was alles falsch gelaufen ist, wer seinen Aufgaben nicht nachgekommen ist. Neue Zahlen – etwa dass der Komplex mehr als 31 Millionen Euro gekostet habe – finden sich dort nicht. Aber der Preis, so die abschließende Bewertung, sei doch sehr hoch gewesen, in mehr als nur dem finanziellen Bereich.

Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst habe beim Bauprojekt auf dem Limburger Domberg systematisch zu niedrige Kosten angegeben, Kontrollen verhindert und kirchliche Vorschriften umgangen. Das geht weiter aus dem am Mittwoch in Bonn und Limburg veröffentlichten Abschlussbericht der Prüfungskommission für den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz hervor. Durch hohe Qualitätsanforderungen des Bischofs und seinen Wunsch nach schnellen Baufortschritten seien die Kosten zusätzlich in die Höhe getrieben worden, so die Prüfkommission. „Die Notwendigkeit einer Begrenzung der Mittel sieht der Bischof nicht, weil aus seiner Sicht im Bischöflichen Stuhl ausreichend Mittel vorhanden sind“, heißt es in dem 108-seitigen Bericht, den die Kommission seit Oktober erarbeitet hat.

Auch dem Domkapitel und dem Diözesanvermögensverwaltungsrat werden schwere Versäumnisse und Fehler vorgehalten. So seien niemals exakte Vorgaben für das Raum- und Funktionsprogramm und den Flächenbedarf der Gebäude auf dem Domberg gemacht worden; eine Steuerung des Bauprojekts sei unterblieben. Schon vor der Amtszeit von Tebartz-van Elst habe das Domkapitel mit unrealistisch niedrigen Kostenangaben geplant und bewusst zu entsprechende Zahlen kommuniziert. „Dies war für den Bischof eine schwere Hypothek.“

Tebartz-van Elst habe ab 2011 die Kontrollgremien des Bistums durch eine Satzungsänderung gezielt außer Kraft gesetzt, so dass am Schluss nur wenige Personen mit dem Bischof über das Bauprojekt entschieden hätten. „Neben dem Bischof gab es letztlich nur drei verantwortlich handelnde Personen, die wiederum zu strikter Verschwiegenheit verpflichtet waren“, heißt es. Sie hätten teilweise aus Loyalität zum Bischof und seiner hierarchischen Stellung nicht gegengesteuert. „Widerspruch oder Widerstand gegen den Bischof hätten gerade den Diözesanbaumeister und den Geschäftsführer in Gewissensnöte geführt.“ Die vom Bischof geforderte absolute Verschwiegenheit habe zur Folge gehabt, dass Absprachen und Kontrollen unterblieben seien.

Der Bericht stellt fest, dass die Beteiligten zu jedem Zeitpunkt wussten, dass in der Öffentlichkeit seit Beginn der Baumaßnahme nicht die zu erwartenden Zahlen präsentiert wurden. Dem von Papst entsandten Kardinal Giovanni Lajolo habe Tebartz-van Elst Anfang September noch falsche Zahlen genannt. Spätestens am 11. September 2013 sei dem Bischof bekannt gewesen sei, dass das Projekt rund 31,5 Millionen Euro kosten würde.

Bei der Ausgestaltung des Bauprojekts habe sich der Bischof nicht um Einzelheiten der Finanzierung gekümmert und sei Kostenfragen auch bewusst ausgewichen. „Der Generalvikar nimmt nach wenigen Sitzungen nicht mehr an den Baubesprechungen teil, da ihm das Projekt nach eigenen Worten zu groß und zu teuer wird“, heißt es.

Darüber hinaus stellt die Kommission eine Reihe von Mängeln oder Verstößen gegen das Vermögensrecht fest: Zunächst habe das gar nicht zuständige Domkapitel die Initiative für die Baumaßnahme ergriffen. Später habe es der Bischof versäumt, dem Domkapitel und dem Diözesanvermögensverwaltungsrat Rechtsgeschäfte zumindest zur Anhörung vorzulegen. Dazu gehörten auch die Veräußerung von Geschäftsanteilen des Bischöflichen Stuhls am „Gemeinnützigen Siedlungswerk“, eine Grundstücksschenkung und die Aufhebung des „St. Georgswerk für Wiederaufbau und Wohnungsbau“. Zugleich wird festgestellt, dass der Rat seinen Pflichten nicht in ausreichendem Maß nachkam.
(rv/kna 26.03.2014 ord/mg)







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