Prüfbericht zu Limburg: Was genau ist falsch gelaufen?
Geltendem kirchlichem Recht wurde nicht Rechnung getragen. Es wurden auch Kardinal
Giovanni Lajolo von Seiten des Bischofs falsche Zahlen vorgelegt: Das sind nur zwei
klare Vorwürfe, wie sie sich im von der Bischofskonferenz veröffentlichten Prüfbericht
finden. Eine von Erzbischof Robert Zollitsch im Namen der Bischofskonferenz einberufene
Kommission unter Weihbischof Wolfgang Grothe hatte diesen angefertigt, seit drei Wochen
ist er in Rom - und nun zur Grundlage geworden für die Annahme des Rücktritts von
Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst. 108 Seiten ist der Bericht lang und auf der
Webseite der Bischofskonferenz einsehbar. Es geht um Rechenschaft und Aufsicht, es
geht um bekannte und geheim gehaltene Kosten, und es geht um die Finanzierung des
Projektes des Bischofshauses in Limburg. Konkret und sehr präzise wird formuliert,
was alles falsch gelaufen ist, wer seinen Aufgaben nicht nachgekommen ist. Neue Zahlen
– etwa dass der Komplex mehr als 31 Millionen Euro gekostet habe – finden sich dort
nicht. Aber der Preis, so die abschließende Bewertung, sei doch sehr hoch gewesen,
in mehr als nur dem finanziellen Bereich.
Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst
habe beim Bauprojekt auf dem Limburger Domberg systematisch zu niedrige Kosten angegeben,
Kontrollen verhindert und kirchliche Vorschriften umgangen. Das geht weiter aus dem
am Mittwoch in Bonn und Limburg veröffentlichten Abschlussbericht der Prüfungskommission
für den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz hervor. Durch hohe Qualitätsanforderungen
des Bischofs und seinen Wunsch nach schnellen Baufortschritten seien die Kosten zusätzlich
in die Höhe getrieben worden, so die Prüfkommission. „Die Notwendigkeit einer Begrenzung
der Mittel sieht der Bischof nicht, weil aus seiner Sicht im Bischöflichen Stuhl ausreichend
Mittel vorhanden sind“, heißt es in dem 108-seitigen Bericht, den die Kommission seit
Oktober erarbeitet hat.
Auch dem Domkapitel und dem Diözesanvermögensverwaltungsrat
werden schwere Versäumnisse und Fehler vorgehalten. So seien niemals exakte Vorgaben
für das Raum- und Funktionsprogramm und den Flächenbedarf der Gebäude auf dem Domberg
gemacht worden; eine Steuerung des Bauprojekts sei unterblieben. Schon vor der Amtszeit
von Tebartz-van Elst habe das Domkapitel mit unrealistisch niedrigen Kostenangaben
geplant und bewusst zu entsprechende Zahlen kommuniziert. „Dies war für den Bischof
eine schwere Hypothek.“
Tebartz-van Elst habe ab 2011 die Kontrollgremien des
Bistums durch eine Satzungsänderung gezielt außer Kraft gesetzt, so dass am Schluss
nur wenige Personen mit dem Bischof über das Bauprojekt entschieden hätten. „Neben
dem Bischof gab es letztlich nur drei verantwortlich handelnde Personen, die wiederum
zu strikter Verschwiegenheit verpflichtet waren“, heißt es. Sie hätten teilweise aus
Loyalität zum Bischof und seiner hierarchischen Stellung nicht gegengesteuert. „Widerspruch
oder Widerstand gegen den Bischof hätten gerade den Diözesanbaumeister und den Geschäftsführer
in Gewissensnöte geführt.“ Die vom Bischof geforderte absolute Verschwiegenheit habe
zur Folge gehabt, dass Absprachen und Kontrollen unterblieben seien.
Der Bericht
stellt fest, dass die Beteiligten zu jedem Zeitpunkt wussten, dass in der Öffentlichkeit
seit Beginn der Baumaßnahme nicht die zu erwartenden Zahlen präsentiert wurden. Dem
von Papst entsandten Kardinal Giovanni Lajolo habe Tebartz-van Elst Anfang September
noch falsche Zahlen genannt. Spätestens am 11. September 2013 sei dem Bischof bekannt
gewesen sei, dass das Projekt rund 31,5 Millionen Euro kosten würde.
Bei der
Ausgestaltung des Bauprojekts habe sich der Bischof nicht um Einzelheiten der Finanzierung
gekümmert und sei Kostenfragen auch bewusst ausgewichen. „Der Generalvikar nimmt nach
wenigen Sitzungen nicht mehr an den Baubesprechungen teil, da ihm das Projekt nach
eigenen Worten zu groß und zu teuer wird“, heißt es.
Darüber hinaus stellt
die Kommission eine Reihe von Mängeln oder Verstößen gegen das Vermögensrecht fest:
Zunächst habe das gar nicht zuständige Domkapitel die Initiative für die Baumaßnahme
ergriffen. Später habe es der Bischof versäumt, dem Domkapitel und dem Diözesanvermögensverwaltungsrat
Rechtsgeschäfte zumindest zur Anhörung vorzulegen. Dazu gehörten auch die Veräußerung
von Geschäftsanteilen des Bischöflichen Stuhls am „Gemeinnützigen Siedlungswerk“,
eine Grundstücksschenkung und die Aufhebung des „St. Georgswerk für Wiederaufbau und
Wohnungsbau“. Zugleich wird festgestellt, dass der Rat seinen Pflichten nicht in ausreichendem
Maß nachkam. (rv/kna 26.03.2014 ord/mg)