Franziskus nimmt Rücktritt von Bischof Tebartz-van Elst an
Papst Franziskus hat seine Entscheidung zur Causa Limburg getroffen: Bischof Franz-Peter
Tebartz-van Elst kehrt nicht in seine Diözese zurück. Das gab der vatikanische Pressesaal
an diesem Mittwoch bekannt. Franziskus nahm ein Rücktrittsgesuch des Bischofs an.
Zugleich entsandte der Papst den Paderborner Weihbischof Manfred Grothe als Apostolischen
Administrator nach Limburg. Zur Begründung hieß es, in der Diözese sei es zu einer
Situation gekommen, die „eine fruchtbare Ausübung des bischöflichen Amtes“ durch Bischof
Tebartz-van Elst verhindere. Aus den Vatikanangaben geht hervor, dass der Limburger
Bischof sein Rücktrittsgesuch bereits im Oktober eingereicht hat, drei Tage vor der
Entscheidung des Papstes, ihm eine Auszeit vom Bistum zu gewähren. Laut Kirchenrecht
ist ein Bischof gehalten, dem Papst seinen Rücktritt anzubieten, wenn „schwerwiegende
Gründe“ ihn an der Ausführung seines Amtes hindern.
Franziskus traf seinen
Entschluss nach eingehenden Beratungen der Bischofskongregation und der Lektüre des
Prüfberichtes einer Kommission der Deutschen Bischofskonferenz. Die Erstellung dieses
Berichtes hatte Weihbischof Grothe geleitet. Er präsentiert das Dokument an diesem
Nachmittag in Limburg. Erzbischof Robert Zollitsch, der damalige Vorsitzende der Bischofskonferenz,
hatte das Papier Anfang März im Vatikan überreicht. Der neue Vorsitzende der Bischofskonferenz,
Kardinal Reinhard Marx von München, hat die römische Entscheidung am Mittwochmittag
in einem Statement in Berlin mit Erleichterung aufgenommen.
Mit Beginn der
Sedisvakanz - der Zeit, in der der Bischofsstuhl von Limburg nach Rücktritt unbesetzt
ist - erlischt auch das Amt von Generalvikar Wolfgang Rösch, der in der Abwesenheit
von Bischof Tebartz-van Elst die Geschäfte geführt hatte. Diözesanadministrator Grothe
hingegen bleibt auch während seiner neuen Aufgabe Weihbischof im Bistum Paderborn.
Hier
die Pressemitteilung des Heiligen Stuhls zur Entscheidung von diesem Mittwoch in vollem
Wortlaut:
Im Hinblick auf die Verwaltung der Diözese Limburg, in Deutschland,
hat die Kongregation für die Bischöfe eingehend den Bericht jener Kommission studiert,
die nach dem Willen des Bischofs und des Domkapitels eingesetzt wurde, um eingehende
Untersuchungen im Hinblick auf die beteiligten Verantwortlichkeiten beim Bau des Diözesanen
Zentrums „St. Nikolaus" vorzunehmen.
Angesichts der Tatsache, dass es in der
Diözese Limburg zu einer Situation gekommen ist, die eine fruchtbare Ausübung des
bischöflichen Amtes durch S.E. Mons. Franz-Peter Tebartz-van Elst verhindert, hat
der Heilige Stuhl den mit Datum vom 20. Oktober 2013 durch den Bischof angebotenen
Amtsverzicht angenommen und hat einen Apostolischen Administrator ernannt in der Person
von S.E. Mons. Manfred Grothe.
Der scheidende Bischof, S.E. Mons. Tebartz-van
Elst, wird zu gegebener Zeit mit einer anderen Aufgabe betraut werden.
Der
Heilige Vater bittet den Klerus und die Gläubigen des Bistums Limburg, die Entscheidung
des Heiligen Stuhls bereitwillig anzunehmen und sich darum zu mühen, in ein Klima
der Barmherzigkeit und Versöhnung zurückzufinden.