D: Keine Steuerminderung bei Spende an Papst persönlich
Eine direkte Spende an den Papst kann in Deutschland nicht von der Steuer abgesetzt
werden. Das berichtet die private Nachrichtenagentur für Gerichtsentscheidungen „juragentur“
unter Berufung auf ein an diesem Montag veröffentlichtes Urteil des Finanzgerichts
Köln. Geklagt hatte ein Steuerberater, der 2007 in den Genuss einer Generalaudienz
bei Papst Benedikt XVI. kam. Dabei übergab der Mann dem Papst persönlich einen Scheck
über 50.000 Euro. Die Spende sollte osteuropäischen Jugendlichen die Teilnahme am
Weltjugendtag 2008 in Sydney ermöglichen. Die Richter kamen zu dem Schluss, die Zuwendung
sei steuerlich nicht absetzbar, weil der Vatikan nicht der EU oder dem Europäischen
Wirtschaftsraum angehöre. Wegen grundsätzlicher Bedeutung hat das Kölner Finanzgericht
eine Revision des Urteils zugelassen. Mit der Causa befasst sich als nächste Instanz
der Bundesfinanzhof in München.