2014-02-17 12:25:03

D: Keine Steuerminderung bei Spende an Papst persönlich


Eine direkte Spende an den Papst kann in Deutschland nicht von der Steuer abgesetzt werden. Das berichtet die private Nachrichtenagentur für Gerichtsentscheidungen „juragentur“ unter Berufung auf ein an diesem Montag veröffentlichtes Urteil des Finanzgerichts Köln. Geklagt hatte ein Steuerberater, der 2007 in den Genuss einer Generalaudienz bei Papst Benedikt XVI. kam. Dabei übergab der Mann dem Papst persönlich einen Scheck über 50.000 Euro. Die Spende sollte osteuropäischen Jugendlichen die Teilnahme am Weltjugendtag 2008 in Sydney ermöglichen. Die Richter kamen zu dem Schluss, die Zuwendung sei steuerlich nicht absetzbar, weil der Vatikan nicht der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehöre. Wegen grundsätzlicher Bedeutung hat das Kölner Finanzgericht eine Revision des Urteils zugelassen. Mit der Causa befasst sich als nächste Instanz der Bundesfinanzhof in München.

(juragentur 17.02.2014 gs)








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