Die Nachfahren der Juden, die im 15. Jahrhundert ausgewiesen wurden, sollen die spanische
Staatsbürgerschaft erhalten dürfen. Dazu hat die Regierung in Madrid ein entsprechendes
Gesetzesvorhaben vorgestellt. Dazu müssten die Nachfahren aufweisen, dass ihre Vorfahren
ausgewiesene Juden gewesen seien. 1492 hatte Königin Isabella, genannt auch „die Katholikin“
alle Juden des Landes verwiesen. Der jüdische Rat in Spanien geht davon aus, dass
etwa 3,5 Millionen Menschen von dem Gesetzesvorhaben der spanischen Regierung profitieren
könnten.