Über die gesetzliche Freigabe von aktiver Sterbehilfe für Kinder wird Belgiens Abgeordnetenkammer
am Donnerstag abstimmen. Beobachter rechnen angesichts der Mehrheitsverhältnisse mit
einer Zustimmung. Der Senat hatte das Vorhaben bereits Ende 2013 gebilligt; der Justizausschuss
der Kammer schloss sich an. Belgien wäre weltweit das erste Land, das für aktive Sterbehilfe
keine Altersgrenze mehr vorgibt.
Der Vorsitzende der Belgischen Bischofskonferenz,
Erzbischof Andre-Joseph Leonard, kritisierte zuletzt, die geplante Gesetzeserweiterung
untergrabe die „lebenswichtige Solidarität von allen Bürgern mit leidenden Menschen“.
Es sei nicht nachvollziehbar, dass Minderjährige aus zivilrechtlichen Gründen weder
heiraten noch ein Haus kaufen könnten, ihnen aber bei einer Entscheidung über Leben
oder Tod ein entsprechendes Urteilsvermögen zugetraut werde. Statt aktive Sterbehilfe
zu erweitern, solle die Gesellschaft überlegen, wie Schwerkranke durch das öffentliche
Gesundheitswesen besser aufgefangen werden könnten.
Auch der Europarat sprach
sich gegen Sterbehilfe für Minderjährige aus. Die Meinung, ein Leben könne lebensunwürdig
werden, rüttele am Fundament jeder zivilisierten Gesellschaft, so die Begründung.
Es sei ein Irrtum zu glauben, dass auch ein Kind mit klarem Bewusstsein seine Zustimmung
zu Sterbehilfe geben und die komplexen Folgen einer derartigen Entscheidung verstehen
könne.
2012 wurde in Belgien mit 1.432 Menschen, die aktive Sterbehilfe in
Anspruch nahmen, ein Rekordstand erreicht. Diese machten rund zwei Prozent aller gemeldeten
Todesfälle aus.