2014-02-11 11:45:08

Belgien: Entscheidung über Sterbehilfe für Kinder


Über die gesetzliche Freigabe von aktiver Sterbehilfe für Kinder wird Belgiens Abgeordnetenkammer am Donnerstag abstimmen. Beobachter rechnen angesichts der Mehrheitsverhältnisse mit einer Zustimmung. Der Senat hatte das Vorhaben bereits Ende 2013 gebilligt; der Justizausschuss der Kammer schloss sich an. Belgien wäre weltweit das erste Land, das für aktive Sterbehilfe keine Altersgrenze mehr vorgibt.

Der Vorsitzende der Belgischen Bischofskonferenz, Erzbischof Andre-Joseph Leonard, kritisierte zuletzt, die geplante Gesetzeserweiterung untergrabe die „lebenswichtige Solidarität von allen Bürgern mit leidenden Menschen“. Es sei nicht nachvollziehbar, dass Minderjährige aus zivilrechtlichen Gründen weder heiraten noch ein Haus kaufen könnten, ihnen aber bei einer Entscheidung über Leben oder Tod ein entsprechendes Urteilsvermögen zugetraut werde. Statt aktive Sterbehilfe zu erweitern, solle die Gesellschaft überlegen, wie Schwerkranke durch das öffentliche Gesundheitswesen besser aufgefangen werden könnten.

Auch der Europarat sprach sich gegen Sterbehilfe für Minderjährige aus. Die Meinung, ein Leben könne lebensunwürdig werden, rüttele am Fundament jeder zivilisierten Gesellschaft, so die Begründung. Es sei ein Irrtum zu glauben, dass auch ein Kind mit klarem Bewusstsein seine Zustimmung zu Sterbehilfe geben und die komplexen Folgen einer derartigen Entscheidung verstehen könne.

2012 wurde in Belgien mit 1.432 Menschen, die aktive Sterbehilfe in Anspruch nahmen, ein Rekordstand erreicht. Diese machten rund zwei Prozent aller gemeldeten Todesfälle aus.

(kna 11.02.2014 ord)








All the contents on this site are copyrighted ©.