Der deutsche Wissenschaftsrat hat Kriterien für die Akkreditierung der wachsenden
Zahl bekenntnisorientierter Hochschulen veröffentlicht. Wie das Gremium am Montag
in Berlin mitteilte, muss die zuständige Religionsgemeinschaft Werte und Überzeugungen
teilen, „die einer theologischen Betrachtung nach wissenschaftlichen Kriterien zugänglich
sind“. Ferner müsse die Lehre den Grundsätzen der Wissenschaftlichkeit genügen, etwa
bei Methoden und Inhalt sowie der „Auseinandersetzung mit tradierten oder vorherrschenden
Lehrmeinungen und alternativen Auffassungen“. Schließlich sollen die Einrichtungen
Bildungsangebote vorhalten, die staatlichen Einrichtungen vergleichbar sind. Die Hochschulen
müssen demnach sicherstellten, dass sich Lehre und Forschung frei von „wissenschaftswidrigem
Bekenntniszwang“ entfalten können.
Anlass für die Leitlinien waren Verfahren
zur institutionellen Akkreditierung von sieben freikirchlichen Einrichtungen und freie
Neugründungen im protestantischen Glaubensspektrum seit 2004. Diese unterscheiden
sich laut dem Rat der kirchlichen Hochschulen durch ihr Studienangebot, das besonders
auf den Verkündigungsdienst ausgerichtet sei. Da der Rat weitere Anträge erwartet,
wollte er aus der bisherigen Spruchpraxis „verallgemeinerbare Maßstäbe zur Beurteilung
der Hochschulförmigkeit solcher nichtstaatlicher bekenntnisgebundener Einrichtungen“
ableiten.