2014-01-24 15:13:55

Franziskus: „Kirchenrecht und Seelsorge kein Gegensatz“


RealAudioMP3 Kirchenrecht und Seelsorge bilden keinen Gegensatz. Das hat Papst Franziskus am Freitag bei einer Audienz für Kirchenrichter der römischen Rota unterstrichen. „Vergesst bei eurer Arbeit nicht, dass ihr Hirten seid“, sagte er den Richtern des zweithöchsten Gerichtes der katholischen Kirche. Ein Kirchenrichter stehe im Dienst der Gläubigen und der Gerechtigkeit, betonte der Papst.

„Er ist der Diener der Gerechtigkeit, dazu gerufen, die Fälle der Gläubigen zu behandeln und sie zu beurteilen, die sich mit Vertrauen an ihn wenden. Er muss wie ein guter Hirten sein, der sich um das verletzte Schäflein kümmert.“

Denn hinter jedem Fall stünden Personen, die Gerechtigkeit erwarteten, so der Papst. Kirchenrechtler dürften bei aller Unparteilichkeit nicht Feingefühl und Menschlichkeit eines Seelenhirten vernachlässigen, so der Papst.

„Die kirchliche Rechtsprechung, die sich als Dienst an der Wahrheit durch die Gerechtigkeit konstituiert, hat in der Tat eine tiefe pastorale Konnotation, weil sie das Wohl der Gläubigen verfolgt und zum Aufbau einer christlichen Gemeinschaft beiträgt."

Die Richter dürften sich nicht mit einer oberflächlichen Kenntnis der Wirklichkeit zufriedengeben, sondern müssten jeden einzelnen Fall gewissenhaft studieren. Neben Fachkompetenz müsse ein Kirchenrichter auch menschliche Reife aufweisen, so Franziskus. Diese zeige sich in der „Abgeklärtheit des Urteils“ und in der „Distanz zu persönlichen Auffassungen“.


2013: Mehr Ehen für nichtig erklärt als im Vorjahr


Das vatikanische Ehegericht hat 2013 übrigens mehr Ehen für nichtig erklärt als in den Vorjahren. Der Trend, dass die negativen Urteile die positiven überwögen, sei umgekehrt worden, sagte der Dekan des Gerichts, der sogenannten Römischen Rota, Pio Vito Pinto, am Freitag im Vatikan. Zugleich gab der Geistliche bekannt, dass sich die Zahl der abgeschlossenen Prozesse mit rund 400 gegenüber 2012 und den Jahren zuvor mehr als verdoppelt habe.


(rv/kna 24.01.2014 pr)









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