Franziskus: „Kirchenrecht und Seelsorge kein Gegensatz“
Kirchenrecht
und Seelsorge bilden keinen Gegensatz. Das hat Papst Franziskus am Freitag bei einer
Audienz für Kirchenrichter der römischen Rota unterstrichen. „Vergesst bei eurer Arbeit
nicht, dass ihr Hirten seid“, sagte er den Richtern des zweithöchsten Gerichtes der
katholischen Kirche. Ein Kirchenrichter stehe im Dienst der Gläubigen und der Gerechtigkeit,
betonte der Papst.
„Er ist der Diener der Gerechtigkeit, dazu gerufen,
die Fälle der Gläubigen zu behandeln und sie zu beurteilen, die sich mit Vertrauen
an ihn wenden. Er muss wie ein guter Hirten sein, der sich um das verletzte Schäflein
kümmert.“
Denn hinter jedem Fall stünden Personen, die Gerechtigkeit erwarteten,
so der Papst. Kirchenrechtler dürften bei aller Unparteilichkeit nicht Feingefühl
und Menschlichkeit eines Seelenhirten vernachlässigen, so der Papst.
„Die
kirchliche Rechtsprechung, die sich als Dienst an der Wahrheit durch die Gerechtigkeit
konstituiert, hat in der Tat eine tiefe pastorale Konnotation, weil sie das Wohl der
Gläubigen verfolgt und zum Aufbau einer christlichen Gemeinschaft beiträgt."
Die
Richter dürften sich nicht mit einer oberflächlichen Kenntnis der Wirklichkeit zufriedengeben,
sondern müssten jeden einzelnen Fall gewissenhaft studieren. Neben Fachkompetenz müsse
ein Kirchenrichter auch menschliche Reife aufweisen, so Franziskus. Diese zeige sich
in der „Abgeklärtheit des Urteils“ und in der „Distanz zu persönlichen Auffassungen“.
2013: Mehr Ehen für nichtig erklärt als im Vorjahr
Das vatikanische Ehegericht hat 2013 übrigens mehr Ehen für nichtig erklärt
als in den Vorjahren. Der Trend, dass die negativen Urteile die positiven überwögen,
sei umgekehrt worden, sagte der Dekan des Gerichts, der sogenannten Römischen Rota,
Pio Vito Pinto, am Freitag im Vatikan. Zugleich gab der Geistliche bekannt, dass sich
die Zahl der abgeschlossenen Prozesse mit rund 400 gegenüber 2012 und den Jahren zuvor
mehr als verdoppelt habe.