Bei der Abstimmung über Sterbehilfe wird für die Abgeordneten der Regierungskoalition
im Deutschen Bundestag kein Fraktionszwang bestehen. Das kündigt Gesundheitsminister
Hermann Gröhe in der „Frankfurter Allgemeinen“ vom Montag an. „Jede Abgeordnete und
jeder Abgeordnete wird hier dem eigenen Gewissen folgen“, weil das Thema schließlich
„bedrängend“ sei und „existenzielle Fragen berührt“, so der CDU-Politiker. Gröhe tritt
dafür ein, dass bei der geplanten Neufassung des Gesetzes „nicht nur die erwerbsmäßige“,
sondern „jede Form der organisierten Selbsttötungshilfe verboten werden muss“. In
der deutschen Rechtsordnung gelte „ein generelles Tötungsverbot“, das auch die Tötung
auf Verlangen „ausdrücklich“ einschließe. „Die Selbsttötung ist dagegen straffrei,
weil unsere Rechtsordnung vor solchen menschlichen Lebensdramen schweigt“, sagte Gröhe.