2014-01-15 10:32:19

Kosten für Heiligsprechungen sind neu geregelt


Der Vatikan will die Kosten für Verfahren zur Heiligsprechung senken und berechenbarer machen. Wie die Vatikanzeitung „L´ Osservatore Romano“ meldet, gelten seit Jahresbeginn feste Sätze für solche Prozesse, an die sich die Beteiligten halten müssten. Die Maßnahme solle Bescheidenheit und Gerechtigkeit fördern und Ungleichbehandlungen von Fällen vermeiden, zitiert die päpstliche Zeitung den zuständigen Kurienkardinal Angelo Amato. Zugleich teilte Amato mit, seine Behörde werde einen Spendenfonds für Heiligsprechungsverfahren einrichten, die an Geldmangel zu scheitern drohten. Selig- und Heiligsprechungsverfahren kosten oft weit mehr als 50.000 Euro. Bezahlt werden müssen etwa der jeweilige Anwalt im Verfahren, der sogenannte Postulator, Honorare für Gutachter sowie Gebühren an den Vatikan. Dieses Geld müssen in der Regel die Antragsteller aufbringen. Dies sind zumeist Bistümer oder Orden.

(kna 15.01.2014 ord)









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