Erzbischof Robert
Zollitsch, der scheidende Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, hat in einem
Interview zum Jahresrückblick Weiterentwicklungen in der Frage der wiederverheirateten
Geschiedenen gewürdigt. Unter anderem kündigte er im dem Gespräch mit katholisch.de
an, man wolle mit einem neuen katholischen Arbeitsrecht „der Situation gerecht werden“.
Generell arbeite die Bischofskonferenz schon lange am Themenfeld der wiederverheirateten
Geschiedenen, so Zollitsch.
„Wir haben auch zwei Arbeitsgruppen eingesetzt.
Eine befasst sich stärker mit der Frage des Ortes jener Menschen in unseren Gemeinden,
die geschieden sind und sich standesamtlich wieder verheiratet haben, weil wir uns
sagen, sie gehören voll und ganz zur Kirche. Darum müssen überlegen, was heißt das,
dass sie voll und ganz zur Kirche gehören, wie gehen wir mit diesen Menschen um, wie
integrieren wir sie? Das ist die große pastorale Frage - bis hin zu der Frage, wann
ist es möglich, dass jemand wieder zum Sakrament geht.“
Die zweite Arbeitsgruppe
widme sich der Frage des Arbeitsrechtes.
„Wir wollen das Arbeitsrecht fortschreiben,
damit wir der Situation gerecht werden können. Wir werden im Ständigen Rat im Januar
einen ersten Bericht haben und werden schauen, wie wir das gemeinsam weiter entwickeln.“
Außerdem
sei zu sehen, wie die Ergebnisse solcher Beratungen auf weltweiter Ebene einzubringen
seien, nämlich bei der außerordentlichen Bischofssynode. Diese wird im Herbst 2014
auf Wunsch von Papst Franziskus Fragen der Familienpastoral behandeln.
„Wir
haben im Augenblick ja die Umfrage unter den Katholiken und in den Gemeinden. Ich
habe schon erste Ergebnisse in den Gemeinden erhalten; sie zeigen, wie viele Menschen
von allen diesen Fragen betroffen sind. So sind etwa bei uns nach einem ersten Überblick
zwischen 45 und 50 Prozent unserer katholischen Kinder betroffen: Sie wachsen in Situationen
auf, etwa in einer Konstellation von Alleinerziehenden, wo nicht mehr Vater und Mutter
mit ihnen diesen Weg gehen. All diese Situationen wollen wir in den Blick nehmen und
in die Synode einbringen. Ich kann keine Ergebnisse vorwegnehmen, aber wir spüren
diese Frage und wir wissen, die Frage wird uns noch einige Jahre beschäftigen, weil
es um Menschen und Situationen geht, wo wir helfen wollen.“
Erzbischof
Zollitsch sagte, er fühle sich von Papst Franziskus ermutigt, auf diesem Weg voranzuschreiten.
„Mir hat nun Papst Franziskus Mut gemacht, weil er sagt, wir müssen die
Menschen annehmen, wie sie sind, ihnen mit Barmherzigkeit begegnen, müssen schauen,
wie wir ihnen helfen können, müssen auch bei den Menschen an den Rändern sein, nicht
nur am Rand der materiellen Armut, sondern auch bei den Fragenden und Suchenden; insofern
gehe ich offen und voller Zuversicht auf diese Beratungen zu.“
Die umstrittene
„Handreichung“ aus einer Stelle seines Erzbistums, das er derzeit noch als Apostolischer
Administrator leitet, nahm Zollitsch neuerlich gegen Vorwürfe in Schutz.
„Wir
haben in unserem Seelsorgeamt eine Handreichung erarbeitet, die dann frühzeitig veröffentlicht
wurde - frühzeitig, weil wir sie noch beraten wollten. Aber ich muss sagen, 98 Prozent
derer, die sich an mich gewandt haben, sagen, Gott sei Dank werden hier Fragen angepackt
und wird versucht, hier Wege aufzuzeigen, und die Menschen setzen Hoffnungen. Das
zeigt mir deutlich, das ist eine Frage, die viele Menschen beschäftigt, auch wenn
sie persönlich nicht betroffen sind. Aber sie erleben vielleicht in der Gemeinde Menschen,
die betroffen sind, und ich merke, dafür ist viel Sympathie da - wie helfen wir, dass
diese Menschen möglichst gut in unserer Kirche zu Hause sind?“