Belgien: Sterbehilfe für Kinder soll erlaubt werden
Der Senat hat mit großer Mehrheit eine Regelung gebilligt, die aktive Sterbehilfe
bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren erlauben soll. Damit wäre Belgien das
erste EU-Land, das Euthanasie bei Minderjährigen erlaubt. Die Regelung orientiere
sich am allgemeinen Sterbehilfegesetz von 2002, stelle aber zusätzlich Bedingungen,
berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ an diesem Samstag. So müssten Patienten
sich nicht nur aus freiem Willen entscheiden und glaubhaft darlegen, dass sie sich
ihrer ausweglosen Lage bewusst sind. Neben zwei ärztlichen Gutachten solle es zudem
erforderlich sein, einen Jugendpsychologen oder -Psychiater zu Rate zu ziehen. Darüber
hinaus müsse es eine schriftliche Einwilligung der Eltern geben, berichtet die Zeitung
weiter. Anders als bei Erwachsenen solle eine Tötung auf Verlangen nur bei unerträglichen
und nicht zu lindernden körperlichen Schmerzen, nicht aber bei psychisch kranken Patienten
zulässig sein. Der Regelung muss noch die Abgeordnetenkammer zustimmen. Die Christlichen
Demokraten beider Landesteile und der rechtsextremen Vlaams Belang widersetzten sich
geschlossen der Ausdehnung der belgischen Sterbegesetzgebung. Die belgische Kirche
ist strikt gegen Sterbehilfe.