Eine Freiburger Ordensfrau muss am Montag mit einer Mitarbeiterin vor einem Berufungsgericht
erscheinen. Die Frauen waren im Frühling verurteilt worden, weil sie im Kloster eine
Studentin ohne Arbeitserlaubnis beschäftigt hatten. Damals wurden sie zu zehn Tagessätzen
auf Bewährung verurteilt. Gegen das Urteil hat ihr Anwalt Berufung eingereicht. Die
Ordensfrau, eine Ursulinerin, akzeptiert das Urteil. Sie möchte aber, dass die Laien-Mitarbeiterin
freigesprochen wird. Denn diese sei zu Unrecht verurteilt worden. Der Anwalt will
hingegen den Freispruch für beide Frauen erreichen. Das Ursulinerinnen-Kloster in
Freiburg suchte eine Mitarbeiterin für das Wochenende. Die Studentin wurde am 1. September
2012 eingestellt. Das Kloster meldete die Anstellung dem Freiburger Amt für Bevölkerung
und Migration, nicht aber dem Arbeitsamt. Das wurde den beiden Frauen, die den Arbeitsvertrag
gemeinsam unterzeichneten, zum Verhängnis. Sie brachten die Angelegenheit aber nachträglich
in Ordnung. Das Arbeitsamt stellte sich anschließend auf den Standpunkt, das Kloster
hätte nur eine Schweizer Studentin oder eine Studentin mit entsprechender Arbeitserlaubnis
beschäftigen dürfen.