Österreich: „Verbot von Sterbehilfe in Verfassung“
SPÖ und ÖVP haben sich bei den Regierungsverhandlungen offenbar darauf geeinigt, das
Verbot von Sterbehilfe in der Verfassung zu verankern. Das berichtet die „Wiener Zeitung“.
Gleichzeitig solle ein Anspruch auf palliativmedizinische Sterbebegleitung einfachgesetzlich
festgeschrieben werden. Damit würde Österreich in einer sensiblen gesellschaftspolitischen
Frage einen gegensätzlichen Weg zum vorherrschenden europäischen Trend gehen. Erfreut
über die Einigung zeigt sich Caritas-Präsident Michael Landau: „Menschen sollten an
der Hand eines Menschen sterben, nicht durch die Hand eines Menschen.“ Landau hofft,
dass von der neuen Regelung ein Signal ausgeht, die entsprechende medizinische Infrastruktur
rasch auszubauen. Vor allem gelte es nun, die Erfahrungen aus der palliativmedizinischen
Betreuung Sterbender in den Alltag der Senioren- und Pflegeheime zu integrieren. „Das
darf nicht am Geld scheitern“, so Landau wörtlich.
Kritik kommt dagegen vom
Philosophen Peter Kampits, für den „der Staat nichts am Sterbebett seiner Bürger verloren
hat“. Kampits begrüßt zwar den angekündigten Ausbau der palliativmedizinischen Betreuung,
sieht darin jedoch keinen alternativen Weg zur Sterbehilfe – „autonome Bürger müssten
die Chance haben, sich für beides zu entscheiden“. Als Konsequenz befürchtet er nun
die Zunahme des Sterbetourismus in die Schweiz, Holland oder Belgien.