Polen: Krankensalbung verstößt gegen Gewissensfreiheit
Ein früherer Koma-Patient hat in Polen erfolgreich gegen eine von einem Klinikseelsorger
durchgeführte Krankensalbung geklagt. Wie die Tageszeitung Rzeczpospolita berichtet,
wertete der Oberste Gerichtshof die Krankensalbung für den Atheisten als Verstoß gegen
die Gewissensfreiheit. Nach dem Grundsatzurteil soll nun ein niedrigeres Gericht entscheiden,
ob der Kläger von dem Stettiner Krankenhaus das von ihm geforderte Schmerzensgeld
von umgerechnet 21.000 Euro erhält. Der ehemalige Patient Jerzy R. hatte dem Bericht
zufolge erst Monate nach der Entlassung aus der Klinik aus seiner medizinischen Akte
erfahren, dass er von einem katholischen Priester mit dem Sakrament versehen wurde,
das früher landläufig als „Letzte Ölung“ bezeichnet wurde. Er wirft dem Krankenhaus
vor, nicht geprüft zu haben, ob er Christ sei und eine Krankensalbung wünsche.
Im
stark katholisch geprägten Polen ist es gängige Praxis, dass das Klinikpersonal bei
Lebensgefahr für einen Patienten einen Priester für die Krankensalbung ruft. Bei bewusstlosen
Patienten werden dabei die Angehörigen meist nicht gefragt.