Kroatiens Verfassungsgericht hat am Donnerstag Grünes Licht für einen Volksentscheid
gegen die so genannte „Homoehe" gegeben. Der von rund 700.000 Bürgern beantragte Volksentscheid,
ob die Ehe in der Verfassung künftig als Verbindung von Frau und Mann definiert wird,
kann so wie vom Parlament beschlossen am 1. Dezember stattfinden. Bislang heißt es
im Verfassungsartikel 62 nur: „Die Familie steht unter dem besonderen Schutz des Staates.“
Die Gegner einer landesweiten Abstimmung hatten unter anderem argumentiert, eine Verfassungsänderung
verletze grundlegende Menschenrechte.
Die Richter betonten zugleich, ein mögliches
Bürgervotum gegen die gleichgeschlechtliche Ehe dürfe keine Auswirkungen auf die Einführung
von eingetragenen Lebenspartnerschaften haben. Pläne der Mitte-Links-Regierung für
ein Partnerschaftsgesetz für gleichgeschlechtliche Paare waren der Auslöser für das
im Frühjahr erfolgreiche Volksbegehren.
Spitzenvertreter der katholischen und
orthodoxen Kirche sowie von Protestanten, Muslimen und Juden haben am Dienstag gemeinsam
dazu aufgerufen, beim Volksentscheid für den „Schutz der Ehe in der Verfassung“ zu
stimmen. Das diene auch den „Schwächsten in der Gesellschaft, den Kindern“. Staatspräsident
Ivo Josipovic und Ministerpräsident Zoran Milanovic warnen hingegen vor einem Verbot
der gleichgeschlechtlichen Ehe in der Verfassung. Milanovic warf den Initiatoren des
Volksentscheids einen „Mangel an Toleranz“ gegenüber einer Minderheit vor.
Kroatien,
das am 1. Juli der Europäischen Union beitrat, wäre nicht das erste EU-Land, in dem
die Verfassung die Ehe als Lebensgemeinschaft von Mann und Frau definiert. In Polen
und Ungarn ist dies auch so festgeschrieben.