2013-11-12 11:27:32

Glaubenskongregation gegen Freiburger Handreichung


RealAudioMP3 In die Debatte um wiederverheiratete Geschiedene hat sich erneut die vatikanische Glaubenskongregation eingeschaltet. „Die Tagespost“ berichtet von einem Brief von Erzbischof Gerhard Ludwig Müller an den emeritierten Freiburger Erzbischof Robert Zollitsch. Darin fordert der Präfekt der Glaubenskongregation, die Freiburger Handreichung zur Seelsorge an wiederverheirateten Geschiedenen zurückzuziehen.

Müllers Brief ging in Kopie an alle Diözesanbischöfe in Deutschland. Der Vatikan-Erzbischof bemängelt, dass die Handreichung des Erzbistums Freiburg den Vorschlag wiederaufgreift, den die oberrheinischen Bischöfe 1993 öffentlich gemacht hatten. Demnach könnten Betroffene zur „verantwortlich getroffenen Gewissensentscheidung“ kommen, die Sakramente zu empfangen – und diese Entscheidung wäre vom Pfarrer und von der Gemeinde „zu respektieren“. Erzbischof Müller wörtlich: „Im Gegensatz zu dieser Auffassung betont das Lehramt der Kirche, dass die Hirten die verschiedenen Situationen gut unterscheiden und die betroffenen Gläubigen zur Teilnahme am Leben der Kirche einladen sollen, bekräftigt jedoch ihre auf die Heilige Schrift gestützte Praxis, wiederverheiratete Geschiedene nicht zum eucharistischen Mahl zuzulassen.“ Diese Position des Lehramts sei wohl begründet. Der Erzbischof warnt vor einer „Verwirrung der Gläubigen hinsichtlich der Lehre der Kirche über die Unauflöslichkeit der Ehe“.

Auch die in der Freiburger Handreichung vorgesehene „Gebetsfeier“ für geschiedene Gläubige, die eine neue zivile Verbindung eingehen, hält die Glaubenskongregation für höchst problematisch. „Feiern dieser Art wurden von Johannes Paul II. und Benedikt XVI. ausdrücklich untersagt“, betont Müller. Zwar stelle die Handreichung klar, es handle sich dabei nicht um eine „Quasi-Trauung“, und rät ausdrücklich zu einer schlichten Gestaltung, „aber der Entwurf bietet dann doch eine Art ,Ritus‘“. „Aufgrund der genannten Divergenzen ist der Entwurf der Handreichung zurückzunehmen und zu überarbeiten, damit nicht pastorale Wege offiziell gutgeheißen werden, die der kirchlichen Lehre entgegenstehen“, fordert Müller.

Der Freiburger Vorstoß führe nicht nur in Deutschland, sondern in vielen Teilen der Welt zu Verunsicherungen, schreibt der Präfekt der Glaubenskongregation. Deshalb habe er Papst Franziskus darüber informiert. Nach Rücksprache mit dem Heiligen Vater sei dann im „L'Osservatore Romano“ vom 23. Oktober ein Artikel erschienen, in dem er, Müller, die „verbindliche Lehre der Kirche in dieser Frage“ zusammengefasst habe.

Aus Deutschland allerdings erhält Erzbischof Müller Einspruch von Kardinal Reinhard Marx. Der Erzbischof von München und Freising, der auf Wunsch Papst Franziskus´ dem achtköpfigen Kardinalsrat zur Kurienreform angehört, kritisierte am Donnerstag vergangener Woche den Präfekten der Glaubenskongregation öffentlich. Mit Blick auf die Debatte über den Umgang der Kirche mit wiederverheirateten Geschiedenen sagte Marx in Freising wörtlich: „Der Präfekt der Glaubenskongregation kann die Diskussion nicht beenden“. Erzbischof Müller habe die derzeitige Position der Kirche ausführlich dargestellt. „Wir werden erleben, dass das diskutiert wird in der ganzen Breite; mit welchem Ergebnis, weiß ich nicht“, sagte Marx. Anders als Erzbischof Müller hält der Kardinal von der Isar die Debatte über den Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen in der Kirche für offen.

(tagespost-online 12.11.2013 sk)








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