Dem Verfahren eine Chance: Ein Kommentar zur Causa Limburg
Von unserem Redaktionsleiter Pater Bernd Hagenkord SJ
Es ist nicht der von
vielen gewünschte Befreiungsschlag geworden. Bischof Tebartz-van Elst bleibt Bischof
von Limburg, wenn er sich jetzt auch eine Auszeit nimmt und die Geschäfte von jemand
anderem geführt werden, von einem Generalvikar, also dem regulär eingesetzten ständigen
Vertreter.
Was heißt das?
Erstens setzt der Vatikan damit sein Vertrauen
in die von Erzbischof Robert Zollitsch eingesetzte Kommission, die herausfinden soll,
was genau in Limburg passiert ist, wer Verantwortung trägt und was für Schlüsse daraus
zu ziehen sind. Zollitsch hatte selbst ja vor einer Woche gesagt, eine gute Lösung
sei ihm lieber als eine schnelle, vielleicht zu schnelle.
Zweitens betont der
Vatikan, dass der Papst immer sehr gut informiert gewesen sei. Das mag sich gegen
die Berichterstattung richten, die besonders in den letzten Wochen in einen Überdreh
geraten ist, der viel von dem Frust und Ärger auch erst geschaffen hat. Es ist und
bleibt eine Belastung für die Menschen in Limburg, dass es den Befreiungsschlag nicht
gibt, aber seien wir ehrlich, keine schon jetzt getroffene schnelle Entscheidung hätte
allen erst später herausgefundenen Tatsachen vollständig Rechnung tragen können. Und
seien wir noch einmal ehrlich: Keine Entscheidung hätte den Dauerwiederholungen von
„Protzbischof, Prunkbischof“ gerecht werden können.
Viele Menschen richten
jetzt ihren Zorn auch auf den Papst, weil sie sich den Schnitt gewünscht hätten, weil
der Ärger zu groß ist. Aber mir persönlich ist ein Papst, der Verfahren achtet, lieber
als eine Entscheidung, die nur auf die Person schaut.
Jetzt hat also das Verfahren
eine Chance, Tatsachen festzustellen. In der Vergangenheit waren ja jede Menge Dinge
in die Geschichte hineinphantasiert worden, da würde ein Bischof verfolgt, weil er
konservativ sei, oder auch da würde ein Verschwender gedeckt. Die Kirche hat nun die
Chance, herauszufinden, was genau passiert ist, und dann die Entscheidungen zu treffen,
die notwendig sind. Damit lässt sich genau der Fehler vermeiden, der Bischof Tebartz-van
Elst immer vorgeworfen wird: Er habe sich nicht an Verfahren gehalten.