2013-10-23 15:15:26

Dem Verfahren eine Chance: Ein Kommentar zur Causa Limburg


Von unserem Redaktionsleiter Pater Bernd Hagenkord SJ

Es ist nicht der von vielen gewünschte Befreiungsschlag geworden. Bischof Tebartz-van Elst bleibt Bischof von Limburg, wenn er sich jetzt auch eine Auszeit nimmt und die Geschäfte von jemand anderem geführt werden, von einem Generalvikar, also dem regulär eingesetzten ständigen Vertreter.

Was heißt das?

Erstens setzt der Vatikan damit sein Vertrauen in die von Erzbischof Robert Zollitsch eingesetzte Kommission, die herausfinden soll, was genau in Limburg passiert ist, wer Verantwortung trägt und was für Schlüsse daraus zu ziehen sind. Zollitsch hatte selbst ja vor einer Woche gesagt, eine gute Lösung sei ihm lieber als eine schnelle, vielleicht zu schnelle.

Zweitens betont der Vatikan, dass der Papst immer sehr gut informiert gewesen sei. Das mag sich gegen die Berichterstattung richten, die besonders in den letzten Wochen in einen Überdreh geraten ist, der viel von dem Frust und Ärger auch erst geschaffen hat. Es ist und bleibt eine Belastung für die Menschen in Limburg, dass es den Befreiungsschlag nicht gibt, aber seien wir ehrlich, keine schon jetzt getroffene schnelle Entscheidung hätte allen erst später herausgefundenen Tatsachen vollständig Rechnung tragen können. Und seien wir noch einmal ehrlich: Keine Entscheidung hätte den Dauerwiederholungen von „Protzbischof, Prunkbischof“ gerecht werden können.

Viele Menschen richten jetzt ihren Zorn auch auf den Papst, weil sie sich den Schnitt gewünscht hätten, weil der Ärger zu groß ist. Aber mir persönlich ist ein Papst, der Verfahren achtet, lieber als eine Entscheidung, die nur auf die Person schaut.

Jetzt hat also das Verfahren eine Chance, Tatsachen festzustellen. In der Vergangenheit waren ja jede Menge Dinge in die Geschichte hineinphantasiert worden, da würde ein Bischof verfolgt, weil er konservativ sei, oder auch da würde ein Verschwender gedeckt. Die Kirche hat nun die Chance, herauszufinden, was genau passiert ist, und dann die Entscheidungen zu treffen, die notwendig sind. Damit lässt sich genau der Fehler vermeiden, der Bischof Tebartz-van Elst immer vorgeworfen wird: Er habe sich nicht an Verfahren gehalten.

(rv 23.10.2013 ord)








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