D: Diakonie arbeitet künftig mit Gewerkschaften zusammen
Im „Evangelischen Werk für Entwicklung und Diakonie“ wirken künftig Gewerkschaften
an der Lohnfindung mit. In den Arbeitsrechtlichen Kommissionen (ARK) wird eine verpflichtende
Beteiligung von Gewerkschaften und Mitarbeiterverbänden eingeführt. Das hat die Diakonie
in dieser Woche beschlossen, wie am Donnerstag in Berlin bekannt wurde. Künftig ist
zudem geregelt, welches Arbeits- und Tarifrecht für welchen diakonischen Träger gilt.
Beides war im Urteil des Erfurter Bundesarbeitsgerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht
im vergangenen Herbst angemahnt worden. Mit der Neuregelung habe die Diakonie „ihre
Hausaufgaben gemacht und die Forderungen des Bundesarbeitsgerichtes umgesetzt“, so
Diakonie-Präsident Johannes Stockmeier. Nun seien die Gewerkschaften zur Mitwirkung
eingeladen.
Als neues Gremium soll es künftig vier regionale Entsendeversammlungen
geben, auf der sich Gewerkschaften und Mitarbeitervertreter untereinander darauf einigen
sollen, wer wie viele Plätze in den ARK enthält. Sollte eine Gewerkschaft, etwa verdi,
nicht zur Mitwirkung bereit sein, werden die Plätze durch andere Gewerkschaften oder
die diakonischen Gesamtausschüsse der Mitarbeitervertretungen besetzt.