2013-10-15 10:49:55

D: Bistümer legen Finanzen offen


Auch das Bistum Speyer legt angesichts der aktuellen Debatten rund um das Diözesanzentrum im Bistum Limburg die Finanzen des Bischöflichen Stuhls offen. Bischof Karl-Heinz Wiesemann reagiere mit diesem Schritt auf die Verunsicherung vieler Katholiken, heißt es in der am Montagabend veröffentlichten Erklärung. Aktuell hat der Bischöfliche Stuhl im Bistum Speyer demnach ein Vermögen in Höhe von rund 46,5 Millionen Euro. Es handele sich um ein „langfristig angelegtes Stammvermögen, das nicht angetastet wird“. Nur die Erträge würden verwendet, „für kirchliche, mildtätige und karitative Zwecke“. Mit den Erträgen aus dem Vermögen des Bischöflichen Stuhls würden pastorale und karitative Projekte im Bistum Speyer gefördert.

In den letzten Tagen hätten sich viele Gläubige mit Sorge an den Bischof und das Bischöfliche Ordinariat gewandt, heißt es weiter: „Wir nehmen diese Sorgen ernst“, begründete Bischof Wiesemann seine Entscheidung zur Offenlegung der Finanzen des Bischöflichen Stuhls und betonte darüber hinaus, dass „keine Kirchensteuern von Katholiken aus dem Bistum Speyer zur Finanzierung des Diözesanzentrums in Limburg verwandt worden“ seien. In den letzten Tagen hatten bereits das Bistum Münster und das Ruhrbistum Essen die Vermögenswerte des Bischöflichen Stuhls offengelegt. Zuletzt hat an diesem Dienstag das Bistum München und Freising ebenfalls die Offenlegung angekündigt.

Keine Rechenschaftspflicht gegenüber staatlichen Stellen
Der Bischöfliche Stuhl ist eine selbstständige Körperschaft des öffentlichen Rechts, die in ihrer heutigen Form seit der Neuerrichtung des Bistums Speyer im Jahr 1817 besteht. Gemäß dem in der Weimarer Verfassung 1919 erstmals verankerten Selbstbestimmungsrecht der Kirchen, wonach sich diese selbst verwalten dürfen, sind die Bischöfe über die Einkünfte und Ausgaben des Bischöflichen Stuhls gegenüber staatlichen Stellen nicht zur Rechenschaft verpflichtet.

(kna 15.10.2013 pr)








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