Auch das Bistum Speyer legt angesichts der aktuellen Debatten rund um das Diözesanzentrum
im Bistum Limburg die Finanzen des Bischöflichen Stuhls offen. Bischof Karl-Heinz
Wiesemann reagiere mit diesem Schritt auf die Verunsicherung vieler Katholiken, heißt
es in der am Montagabend veröffentlichten Erklärung. Aktuell hat der Bischöfliche
Stuhl im Bistum Speyer demnach ein Vermögen in Höhe von rund 46,5 Millionen Euro.
Es handele sich um ein „langfristig angelegtes Stammvermögen, das nicht angetastet
wird“. Nur die Erträge würden verwendet, „für kirchliche, mildtätige und karitative
Zwecke“. Mit den Erträgen aus dem Vermögen des Bischöflichen Stuhls würden pastorale
und karitative Projekte im Bistum Speyer gefördert.
In den letzten Tagen hätten
sich viele Gläubige mit Sorge an den Bischof und das Bischöfliche Ordinariat gewandt,
heißt es weiter: „Wir nehmen diese Sorgen ernst“, begründete Bischof Wiesemann seine
Entscheidung zur Offenlegung der Finanzen des Bischöflichen Stuhls und betonte darüber
hinaus, dass „keine Kirchensteuern von Katholiken aus dem Bistum Speyer zur Finanzierung
des Diözesanzentrums in Limburg verwandt worden“ seien. In den letzten Tagen hatten
bereits das Bistum Münster und das Ruhrbistum Essen die Vermögenswerte des Bischöflichen
Stuhls offengelegt. Zuletzt hat an diesem Dienstag das Bistum München und Freising
ebenfalls die Offenlegung angekündigt.
Keine Rechenschaftspflicht gegenüber
staatlichen Stellen Der Bischöfliche Stuhl ist eine selbstständige Körperschaft
des öffentlichen Rechts, die in ihrer heutigen Form seit der Neuerrichtung des Bistums
Speyer im Jahr 1817 besteht. Gemäß dem in der Weimarer Verfassung 1919 erstmals verankerten
Selbstbestimmungsrecht der Kirchen, wonach sich diese selbst verwalten dürfen, sind
die Bischöfe über die Einkünfte und Ausgaben des Bischöflichen Stuhls gegenüber staatlichen
Stellen nicht zur Rechenschaft verpflichtet.