Pakistan: Todesstrafe für Missbrauch des Blasphemiegesetzes
Falschanklagen wegen Blasphemie sollen in Zukunft die Todesstrafe nach sich ziehen.
Das schlägt ein Beratergremium der pakistanischen Regierung vor. Die Sanktionierung
solle davon abschrecken, den Straftatbestand der Verunglimpfung von Religion „zur
Austragung persönlicher Streitereien zu benutzen“, sagte ein Sprecher des pakistanischen
„Rates für islamische Weltanschauung“ laut Medienberichten. Das Gremium unterstützt
als Verfassungsorgan Regierung und Parlament in Fragen, die den Islam betreffen.
Das
pakistanische Blasphemiegesetz verbietet eine Verunglimpfung islamischer Stätten,
Heiliger Schriften und des Ansehens des Propheten Mohammed. Wegen missbräuchlicher
Anwendung und der Möglichkeit der Verleumdung geriet der betreffende Strafrechtsparagraf
295 wiederholt in die Kritik. International bekannt wurde der Fall eines geistig beeinträchtigten
Mädchens in einem Vorort von Islamabad, das im August 2012 der Verbrennung von Koranseiten
bezichtigt wurde. Im Verlauf der Ermittlungen geriet der Imam des Ortes in den Verdacht,
den Vorfall selbst inszeniert zu haben. Ein Verfahren gegen ihn wurde im August mangels
Beweisen eingestellt. Im November 2010 wurde die Christin Asia Bibi wegen angeblicher
Beleidigung des Propheten Mohammed zum Tod verurteilt. Die Aufnahme eines Berufungsverfahrens
steht noch aus.