2013-09-20 12:55:05

Pakistan: Todesstrafe für Missbrauch des Blasphemiegesetzes


Falschanklagen wegen Blasphemie sollen in Zukunft die Todesstrafe nach sich ziehen. Das schlägt ein Beratergremium der pakistanischen Regierung vor. Die Sanktionierung solle davon abschrecken, den Straftatbestand der Verunglimpfung von Religion „zur Austragung persönlicher Streitereien zu benutzen“, sagte ein Sprecher des pakistanischen „Rates für islamische Weltanschauung“ laut Medienberichten. Das Gremium unterstützt als Verfassungsorgan Regierung und Parlament in Fragen, die den Islam betreffen.

Das pakistanische Blasphemiegesetz verbietet eine Verunglimpfung islamischer Stätten, Heiliger Schriften und des Ansehens des Propheten Mohammed. Wegen missbräuchlicher Anwendung und der Möglichkeit der Verleumdung geriet der betreffende Strafrechtsparagraf 295 wiederholt in die Kritik. International bekannt wurde der Fall eines geistig beeinträchtigten Mädchens in einem Vorort von Islamabad, das im August 2012 der Verbrennung von Koranseiten bezichtigt wurde. Im Verlauf der Ermittlungen geriet der Imam des Ortes in den Verdacht, den Vorfall selbst inszeniert zu haben. Ein Verfahren gegen ihn wurde im August mangels Beweisen eingestellt. Im November 2010 wurde die Christin Asia Bibi wegen angeblicher Beleidigung des Propheten Mohammed zum Tod verurteilt. Die Aufnahme eines Berufungsverfahrens steht noch aus.

(kna 19.09.2013 gs)








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