Das „Vademecum“ – die Richtlinien der Schweizer Bischofskonferenz zum Umgang mit den
Landeskirchen – sorgt weiterhin für Unruhe in der Schweiz. Der Baseler Bischof Felix
Gmür bedauert in einem Brief an die zehn kantonalen Körperschaften seines Bistums
die Art und Weise, wie das Vademecum kommuniziert worden sei. Er habe bereits im Frühjahr
beabsichtigt, mit den Körperschaften gemeinsam zu beraten. Obwohl der Start unglücklich
verlaufen sei, hoffe er auf einen guten Weg für das Bistum Basel und die Bistumskantone.
Im
Bistum Chur wird zur Zeit im Kirchenparlament die Einsetzung einer Kommission beraten,
welche konkrete Reformvorschläge zur Umsetzung des Vademecum erarbeiten soll. Das
schreiben Schweizer Medien unter Berufung auf Bistumssprecher Giuseppe Gracia. In
einem Papier verlangen die Vertreter des Bistums Chur im Corpus Catholicum, dem Vorstand
der Kantonalorganisation der Kirche im Kanton Graubünden, dass sich dieser klar zu
den Vorgaben der Bischofskonferenz zum Verhältnis der Bistümer zu den Landeskirchen
und Kirchgemeinden bekennen.
Die Richtlinien des „Vademecum für die Zusammenarbeit
von katholischer Kirche und staatskirchenrechtlichen Körperschaften in der Schweiz“
der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) seien verbindlich, betonte Gracia gegenüber
Medien. Es handle sich nicht um ein „Diskussionspapierchen“. Das Vademecum sehe unter
anderem vor, dass Landeskirchen und Kirchgemeinden den Begriff „Kirche“ nicht mehr
im Namen führen dürfen. Zudem soll die „Macht der Landeskirchen und Kirchgemeinden“
beschnitten werden.
Das Corpus Catholicum setzt sich zusammen aus zwei durch
das Bischöfliche Ordinariat gewählten Delegierten, unter ihnen Generalvikar Martin
Grichting, den Mitgliedern der Regierung und des Großen Rates des Kantons Graubünden
römisch-katholischer Konfession sowie 60 Delegierten der Kirchgemeinden.