Ein neuer Leitfaden
der Schweizer Bischofskonferenz sorgt für heftige Debatten in der Eidgenossenschaft:
Vergangene Woche publizierten die Schweizer Bischöfe das Dokument zur Zusammenarbeit
mit staatskirchenrechtlichen Körperschaften. An diesem Montag präzisierte der Präsident
der Bischofskonferenz, Bischof Markus Büchel, dass sich die Schweizer Bischöfe zum
heutigen staatskirchenrechtlichen System bekennen. Das Vademecum sei eine Diskussionsgrundlage
für die Weiterentwicklung des Staatskirchenrechts.
Der Pressesprecher der Bischofskonferenz,
Walter Müller, sagte gegenüber Radio Vatikan, dass sich mit dem Leitfaden durchaus
Einiges in der Kirche in der Schweiz ändern könnte:
„Es wird sicher zu Änderungen
kommen, aber das wird nicht sofort und vor allem auch nicht überall in der Schweiz
der Fall sein. Das Vademecum ist ein Leitfaden, der dann eingesetzt wird, wenn es
in einem bestimmten Kanton dazu kommt, dass staatskirchenrechtliche Strukturen verändert
werden sollen. Das betrifft die Revision der Statuten oder der Finanzpläne sowie die
Regelung der Zusammenarbeit. Ein anderer wichtiger Punkt betrifft die Wahl der Pfarrer.
Wenn also über solche Dinge diskutiert wird, dann kommt dieser Leitfaden zum Einsatz
und wird somit Grundlage der Gespräche.“
In der Schweiz gibt es zwar nur
sechs Bistümer, aber 26 Kantone, die jeweils unterschiedlich organisiert sind, was
die staatskirchenrechtlichen Strukturen betrifft. Deshalb sei vor drei Jahren eine
bischöfliche Kommission entstanden, die sich in Zusammenarbeit mit dem Vatikan um
die Frage rund um „Kirche und Staat in der Schweiz“ kümmert, so Pressesprecher Müller.
„Das
Vademecum baut darauf auf, dass es eine klare Unterscheidung gibt zwischen den Bereichen
der Kirche, der staatskirchenrechtlichen Körperschaften und jenen des Staates. Hier
gilt es, dass es zu einer guten Zusammenarbeit kommt. Das ist das Anliegen des Vademecums.“
Der
Präsident der Bischofskonferenz, der St. Galler Bischof Markus Büchel, bedauerte,
dass „durch unsere unglückliche Kommunikation einseitige Meldungen zu diesem Dokument
veröffentlicht wurden“. Der Mediensprecher der Bischofskonferenz betonte, was das
eigentliche Problem bei der Diskussion sei:
„In der Schweiz gibt es in vielen
Kantonen diese staatskirchenrechtlichen Körperschaften. Diese haben aber zum Teil
bei der Namensgebung unglückliche Entscheidungen getroffen, indem sie sich selbst
als Kantonalkirchen oder Landeskirche bezeichnet haben, obwohl sie selbst ja gar nicht
Kirche im eigentlichen Sinne sind, sondern die Katholiken zusammenfassen und als Zwischenglied
zwischen Kirche und Staat gedacht sind. Diese Frage näher zu betrachten, das steht
im Vademecum sowie in einem größeren Bericht der bischöflichen Kommission.“