2013-08-26 15:46:56

Schweiz: „Es wird Änderungen geben“


RealAudioMP3 Ein neuer Leitfaden der Schweizer Bischofskonferenz sorgt für heftige Debatten in der Eidgenossenschaft: Vergangene Woche publizierten die Schweizer Bischöfe das Dokument zur Zusammenarbeit mit staatskirchenrechtlichen Körperschaften. An diesem Montag präzisierte der Präsident der Bischofskonferenz, Bischof Markus Büchel, dass sich die Schweizer Bischöfe zum heutigen staatskirchenrechtlichen System bekennen. Das Vademecum sei eine Diskussionsgrundlage für die Weiterentwicklung des Staatskirchenrechts.

Der Pressesprecher der Bischofskonferenz, Walter Müller, sagte gegenüber Radio Vatikan, dass sich mit dem Leitfaden durchaus Einiges in der Kirche in der Schweiz ändern könnte:

„Es wird sicher zu Änderungen kommen, aber das wird nicht sofort und vor allem auch nicht überall in der Schweiz der Fall sein. Das Vademecum ist ein Leitfaden, der dann eingesetzt wird, wenn es in einem bestimmten Kanton dazu kommt, dass staatskirchenrechtliche Strukturen verändert werden sollen. Das betrifft die Revision der Statuten oder der Finanzpläne sowie die Regelung der Zusammenarbeit. Ein anderer wichtiger Punkt betrifft die Wahl der Pfarrer. Wenn also über solche Dinge diskutiert wird, dann kommt dieser Leitfaden zum Einsatz und wird somit Grundlage der Gespräche.“

In der Schweiz gibt es zwar nur sechs Bistümer, aber 26 Kantone, die jeweils unterschiedlich organisiert sind, was die staatskirchenrechtlichen Strukturen betrifft. Deshalb sei vor drei Jahren eine bischöfliche Kommission entstanden, die sich in Zusammenarbeit mit dem Vatikan um die Frage rund um „Kirche und Staat in der Schweiz“ kümmert, so Pressesprecher Müller.

„Das Vademecum baut darauf auf, dass es eine klare Unterscheidung gibt zwischen den Bereichen der Kirche, der staatskirchenrechtlichen Körperschaften und jenen des Staates. Hier gilt es, dass es zu einer guten Zusammenarbeit kommt. Das ist das Anliegen des Vademecums.“

Der Präsident der Bischofskonferenz, der St. Galler Bischof Markus Büchel, bedauerte, dass „durch unsere unglückliche Kommunikation einseitige Meldungen zu diesem Dokument veröffentlicht wurden“. Der Mediensprecher der Bischofskonferenz betonte, was das eigentliche Problem bei der Diskussion sei:

„In der Schweiz gibt es in vielen Kantonen diese staatskirchenrechtlichen Körperschaften. Diese haben aber zum Teil bei der Namensgebung unglückliche Entscheidungen getroffen, indem sie sich selbst als Kantonalkirchen oder Landeskirche bezeichnet haben, obwohl sie selbst ja gar nicht Kirche im eigentlichen Sinne sind, sondern die Katholiken zusammenfassen und als Zwischenglied zwischen Kirche und Staat gedacht sind. Diese Frage näher zu betrachten, das steht im Vademecum sowie in einem größeren Bericht der bischöflichen Kommission.“

(rv 26.08.2013 mg)








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