Schweiz: Nicht zwei nebeneinander stehende Leitungen
Für die Zusammenarbeit katholischer Kirche und staatskirchenrechtlichen Körperschaften
in der Schweiz hat die Schweizer Bischofskonferenz einen Leitfaden veröffentlicht.
Dieser wurde durch ein Expertengremium erstellt und ist auf der Internetseite der
Bischofskonferenz einsehbar. Die Bischöfe hätten sich die Empfehlungen der Fachkommission
„zu eigen gemacht“, sagte Walter Müller, Informationsbeauftragter der Bischofskonferenz,
auf Anfrage gegenüber Kipa. Der 13-seitige Leitfaden weist in der Einleitung darauf
hin, dass es „aus theologischen Gründen in der katholischen Kirche nicht zwei nebeneinander
stehende Leitungen geben“ kann. staatskirchenrechtliche Organisationen seien nur dann
legitim, „wenn sie helfender sowie unterstützender Natur sind und auxiliaren Charakter“
hätten. Ferner geht das Vademecum auf die Terminologie von Kirche und Synode ein.
Es soll der Grundsatz gelten, dass „staatskirchenrechtliche Körperschaften oder Einrichtungen
nicht mit Begriffen bezeichnet werden, die in der Theologie oder im kirchlichen Recht
bereits in anderem Sinne verwendet werden“. Nach ihrer Ansicht sollte „die (staatskirchenrechtliche)
Körperschaft daher nicht als ‚Kirche' oder ‚Landeskirche' bezeichnet werden. Auch
der Gebrauch des Begriffs „Synode“ für Parlamente der Körperschaften sollten vermieden
werden.“