2013-08-24 14:26:50

Schweiz: Nicht zwei nebeneinander stehende Leitungen


Für die Zusammenarbeit katholischer Kirche und staatskirchenrechtlichen Körperschaften in der Schweiz hat die Schweizer Bischofskonferenz einen Leitfaden veröffentlicht. Dieser wurde durch ein Expertengremium erstellt und ist auf der Internetseite der Bischofskonferenz einsehbar. Die Bischöfe hätten sich die Empfehlungen der Fachkommission „zu eigen gemacht“, sagte Walter Müller, Informationsbeauftragter der Bischofskonferenz, auf Anfrage gegenüber Kipa. Der 13-seitige Leitfaden weist in der Einleitung darauf hin, dass es „aus theologischen Gründen in der katholischen Kirche nicht zwei nebeneinander stehende Leitungen geben“ kann. staatskirchenrechtliche Organisationen seien nur dann legitim, „wenn sie helfender sowie unterstützender Natur sind und auxiliaren Charakter“ hätten. Ferner geht das Vademecum auf die Terminologie von Kirche und Synode ein. Es soll der Grundsatz gelten, dass „staatskirchenrechtliche Körperschaften oder Einrichtungen nicht mit Begriffen bezeichnet werden, die in der Theologie oder im kirchlichen Recht bereits in anderem Sinne verwendet werden“. Nach ihrer Ansicht sollte „die (staatskirchenrechtliche) Körperschaft daher nicht als ‚Kirche' oder ‚Landeskirche' bezeichnet werden. Auch der Gebrauch des Begriffs „Synode“ für Parlamente der Körperschaften sollten vermieden werden.“

(kipa 24.08.2013 ord)








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