Österreich: Diskussion um das Geschäft mit der In-vitro-Fertilisation
Die In-vitro-Fertilisation,
also die Methode der künstlichen Befruchtung einer Eizelle, ist seit einigen Tagen
wieder Thema. Denn deutsche Ärzte sollen Frauen an ausländische Kliniken vermittelt
haben, damit sich diese Ländern mit anderen gesetzlichen Bestimmungen - wie Österreich
- einer künstlichen Befruchtung unterziehen lassen können. Warum dies in Deutschland
und Österreich nun diskutiert wird, berichtet Franziska Lehner von Radio Stephansdom.
Das
Wunschkind
Wenn Paare Kinderlos bleiben besteht die Möglichkeit einer
In-vitro-Fertilisation. Dieses Fremdwort beschreibt die künstliche Befruchtung einer
Eizelle im Reagenzglas. Die Methode der In-vitro-Fertilisation ist aber medizinisch
und ethisch nicht unbedenklich. Aus diesem Grund gibt es in Österreich und anderen
EU-Staaten gesetzliche Regelungen.
Nun haben Mediziner in Deutschland Frauen
und Paare an ausländische Kliniken vermittelt, damit sie sich dort einer künstlichen
Befruchtung oder Eizellenspende unterziehen lassen können. Da das deutsche Embryonengesetz
eines der strengsten ist in ganz Europa.
Matthias Beck, Professor für Theologische
Ethik an der Universität Wien und Mitglied der österreichischen Bioethikkommission,
erklärt die deutsche Rechtslage rund um das Embryonengesetz:
„Nur um ihrer
Selbstwillen dürfen sie geachtet werden. Sie dürfen nur dann hergestellt werden, wenn
sie auch implantiert werden und dürfen nicht auf Vorrat im Kühlschrank aufbewahrt
werden. In Österreich ist die Gesetzeslage sehr viel liberaler. Da darf man mehrere
Embryonen herstellen, z.B. zehn und pflanzt nur zwei ein. Wenn es beim ersten Versuch
nicht funktioniert, dann kann man beim nächsten Versuch zwei weitere verwenden. In
manchen Ländern gibt es gar keine Regelungen. Deswegen gehen wahrscheinlich manche
deutsche Paare ins Ausland, weil sie denken, da geht es einfacher.“
Die
Bioethikdiskussion rund um die künstliche Befruchtung menschlicher Eizellen wird bereits
seit rund 35 Jahren geführt. Das Grundproblem der In-vitro-Fertilisation sei dabei
die Verfügbarkeit menschlichen Lebens außerhalb des Mutterleibes, so Matthias Beck.
„Die
Grundfrage muss immer wieder angesprochen werden: es steht in diesem Fall das menschliche
Leben außerhalb des Mutterleibs. Damit stellt es allen Forschung- und Handelsinteressen
zur Verfügung. Dies Verfügbarkeit des Menschen hat eine neue Dimension in der ethischen
Debatte geöffnet.“
Matthias Beck hat die Grundfragestellung der Bioethikdisskussion
zusammengefasst. Die Problematik komme deshalb nicht zur Ruhe, da immer neue Fragestellungen
hinzukommen, wie etwa Stammzellenforschung, künstliche Befruchtung gleichgeschlechtlicher
Paare oder die Schaffung sogenannter „Rettungsgeschwister“. Aber was sagt die katholische
Kirche zur In-vitro-Fertilisation?
„Die Kirche hat sich da festgelegt und
zwar sehr früh schon. Sie lehnt die In-vitro-Fertilisation kategorisch ab. Die Kirche
sagt, der Geschlechtsakt zwischen Mann und Frau und deren Vereinigung soll die einzige
,Methode´ der Weitergabe menschlichen Lebens sein. Es darf nicht ein Labor sein, wo
sie von der Geschicklichkeit eines Arztes oder der Labormitarbeiter abhängt. Die Kirche
hat sich ganz klar dazu geäußert.“
So Matthias Beck, Professor für Theologische
Ethik an der Universität Wien und Mitglied der österreichischen Bioethikkommission.
Er selbst ist Humanmediziner und Theologe und wird zum Thema künstliche Befruchtung
auch immer wieder persönlich angefragt. Wenn ihn Menschen um Rat fragen erkläre er
die Sachlage Dreidimensional:
„Ich schildere nur die Natur wissenschaftlicher
Probleme, denn ganz problematisch ist das nicht. Ich benenne die Lehre der Kirche
und sage dann den Menschen, sie sollen zu einer Gewissensentscheidung kommen. Das
finde ich fair und entspricht der Lehre der Kirche, dass nämlich das Gewissen die
letzte Instanz der Entscheidung ist.“