2013-08-16 12:59:34

Schweiz. Kein Dispens vom Sexualkundeunterricht


Das Basler Appellationsgericht hat einen Dispens vom Sexualkundeunterricht in Kindergarten und Unterstufe abgelehnt. Es stützt damit die Entscheide von Erziehungsdepartement und Regierungsrat, die entsprechende Gesuche von Eltern abgelehnt hatten. Die Eltern lehnen den Sexualkundeunterricht im Kindergarten und den beiden ersten Klassen der Primarschule ab. Das Thema ist für sie in diesem Alter Sache der Eltern. Das geht aus einem Bericht der Basellandschaftlichen Zeitung vom Donnerstag hervor. Dabei ging es auch um die Frage, wie Kinder am besten vor sexuellen Übergriffen geschützt werden sollten. Gerichtspräsident Stephan Wullschleger begründete den Entscheid gemäß der Zeitung auch damit, dass Grundkenntnisse wichtig sind für den Schutz eines Kindes vor sexuellen Übergriffen.

Eine Persönlichkeitsverletzung gegenüber den Eltern sah das Gericht gemäß der Nachrichtenagentur SDA nicht. Tangiert werde zwar das Erziehungsrecht der Eltern, dies sei jedoch gerechtfertigt. Der Sexualkundeunterricht ist reaktiv, reagiert also ausschließlich auf die Fragen der Kinder. Entsprechend sind die Kinder der klagenden Eltern noch nicht damit in Berührung gekommen.

Zu Wort gemeldet hat sich auch das Komitee der eidgenössischen Volksinitiative „Ja zum Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule“. Es zeigt sich „enttäuscht über den Gerichtsentscheid und empfiehlt nun umso mehr die Unterstützung seiner eidgenössischen Volksinitiative“. Bereits seien 75.000 Unterschriften gesammelt worden. Gemäß dem Initiativkomitee überlegen sich die Eltern, ob sie das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen wollen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die vorläufige Dispensation ihrer Kinder für die Dauer des Verfahrens hatten die Eltern schon vor Bundesgericht durchsetzen wollen, jedoch erfolglos, wie die Schweizer Nachrichtenagentur SDA schreibt.

(kipa 16.08.2013 mg)







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