Das Basler Appellationsgericht hat einen Dispens vom Sexualkundeunterricht in Kindergarten
und Unterstufe abgelehnt. Es stützt damit die Entscheide von Erziehungsdepartement
und Regierungsrat, die entsprechende Gesuche von Eltern abgelehnt hatten. Die Eltern
lehnen den Sexualkundeunterricht im Kindergarten und den beiden ersten Klassen der
Primarschule ab. Das Thema ist für sie in diesem Alter Sache der Eltern. Das geht
aus einem Bericht der Basellandschaftlichen Zeitung vom Donnerstag hervor. Dabei ging
es auch um die Frage, wie Kinder am besten vor sexuellen Übergriffen geschützt werden
sollten. Gerichtspräsident Stephan Wullschleger begründete den Entscheid gemäß der
Zeitung auch damit, dass Grundkenntnisse wichtig sind für den Schutz eines Kindes
vor sexuellen Übergriffen.
Eine Persönlichkeitsverletzung gegenüber den Eltern
sah das Gericht gemäß der Nachrichtenagentur SDA nicht. Tangiert werde zwar das Erziehungsrecht
der Eltern, dies sei jedoch gerechtfertigt. Der Sexualkundeunterricht ist reaktiv,
reagiert also ausschließlich auf die Fragen der Kinder. Entsprechend sind die Kinder
der klagenden Eltern noch nicht damit in Berührung gekommen.
Zu Wort gemeldet
hat sich auch das Komitee der eidgenössischen Volksinitiative „Ja zum Schutz vor Sexualisierung
in Kindergarten und Primarschule“. Es zeigt sich „enttäuscht über den Gerichtsentscheid
und empfiehlt nun umso mehr die Unterstützung seiner eidgenössischen Volksinitiative“.
Bereits seien 75.000 Unterschriften gesammelt worden. Gemäß dem Initiativkomitee überlegen
sich die Eltern, ob sie das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen wollen. Das Urteil
ist noch nicht rechtskräftig. Die vorläufige Dispensation ihrer Kinder für die Dauer
des Verfahrens hatten die Eltern schon vor Bundesgericht durchsetzen wollen, jedoch
erfolglos, wie die Schweizer Nachrichtenagentur SDA schreibt.