Schweiz: Kopftuchverbot an Schulen in Thurgau nicht zulässig
Das Verbot von Kopftüchern an Schulen in der Gemeinde Bürglen im Kanton Thurgau ist
nicht zulässig. Das hat das schweizerische Bundesgericht entschieden. In Wil im Kanton
St. Gallen wurde in den vergangenen Jahren ein eigener Umgang mit dem Thema gefunden:
Das Kopftuch ist erlaubt, aber nur, wenn auch die muslimischen Gebete verrichtet werden.
Wie die Katholische Presseagentur am Freitag mitteilte, soll mit dieser Praxis verhindert
werden, dass die Religionsfreiheit in Anspruch genommen wird, um patriarchalische
Traditionen aufrecht zu erhalten. Zugleich sollen sich aber alle auf die Religionsfreiheit
berufen können, denen es ernst damit ist.