Motu Proprio: Papst weitet Finanzkontrolle im Vatikan aus
Im Kampf gegen Geldwäsche
und Terrorfinanzierung stärkt Papst Franziskus die zuständigen Behörden des Vatikan:
In einem an diesem Donnerstag unterschriebenen und bekannt gegebenen Motu Proprio
setzt er einige konkrete Maßnahmen um.
Ziel dieses Rechtstextes ist es vor
allem, das Bekenntnis des Vatikan im Einsatz gegen Geldwäsche zu bestätigen und dem
konkrete und administrative Schritte folgen zu lassen. So erweitert der Papst die
Anwendung bestehender Gesetze des Vatikans auf alle Behörden und alle Organisationen,
die ihren Sitz im Vatikan haben. Zweitens stärkt der Papst die Aufsichts- und Regelungsfunktion
der Finanzaufsichtsbehörde AIF (Autorità di Informazione Finanziaria). Der Papst nimmt
eine Kritik und Empfehlung des Moneyval Komitees des Europarates auf und weitet die
Befugnisse der AIF erheblich aus, sie ist nun eine allgemeine Finanzaufsicht und nicht
mehr nur auf Geldwäsche und Terrorfinanzierung beschränkt. Damit nimmt sie eine internationalen
und nationalen Aufsichtsbehörden vergleichbare Position ein.
Drittens etabliert
das Motu Proprio ein Komitee für Finanzsicherheit, das die zuständigen Behörden des
Heiligen Stuhles und des Staates der Vatikanstadt auf dem Gebiet der Geldwäschebekämpfung
koordinieren soll. Sieben Mitglieder repräsentieren alle Institutionen, die in den
Kampf gegen Geldwäsche einbezogen sind: So etwa die AIF und das Staatssekretrariat,
der Staatsanwalt und die vatikanischen Sicherheitsbehörden.
All dies sind notwendige
Schritte auf dem Weg zu dem transparenten und anerkannten Finanzsystem, zu dem sich
der Vatikan verpflichtet hat. Papst Franziskus setzt damit die Linie von Papst Benedikt
XVI. fort, die dieser ebenfalls in einem Motu Proprio Ende 2010 begonnen hatte. (rv
08.08.2013 ord)