Ein muslimischer Vater hat eine katholische Schule in Paderborn verklagt. Grund sei,
dass die Schule die Aufnahme des sechsjährigen Kindes verweigert hatte. Die katholische
Einrichtung begründete dies damit, dass der Vater den Sohn zwar an der katholischen
Grundschule anmelden würde, er es aber ablehne, dass der Junge dort am Religionsunterricht
und am Schulgottesdienst teilnehmen würde. Der Vater habe die Grundschule Bonifatius
ausgesucht, weil sie am nächsten zu seiner Wohnung liege. Von den 580 Kindern sei
über 40 Prozent katholisch und ein Viertel evangelisch. Weniger als neun Prozent bekennen
sich zum Islam. Bei zehn Prozent fehlt eine Angabe zur Religion. Das Schulministerium
von Nordrhein-Westfalen teilte mit, dass eine Bekenntnisgrundschule den Besuch des
Schulgottesdienstes nicht verlangen könne, die Teilnahme am Religionsunterricht –
in diesem Falle am katholischen – könne jedoch verpflichtend sein. Die katholische
Bonifatiusschule könnte jedoch ihren Status als Bekenntnisschule wechseln und in eine
Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt werden, wenn zwei Drittel der Eltern aller Schüler,
die diese Schule besuchen, das wollen, so das NRW-Schulministerium.