2013-08-06 12:42:49

UNO: Vorgehen gegen Boko Haram


Der Internationale Strafgerichtshof prüft ein Vorgehen gegen die nigerianische Terrorgruppe Boko Haram. Es gebe Grund zu der Annahme, dass deren Anschläge den Tatbestand von Verbrechen gegen die Menschlichkeit erfüllten, erklärte das Büro des Strafverfolgers. Seit Juli 2009 habe Boko Haram in einer „ausgedehnten und systematischen Attacke“ mehr als 1.200 christliche und muslimische Zivilisten getötet. Die Angriffe hätten an Ausmaß und Häufigkeit zugenommen. Der Internationale Strafgerichtshof prüfe derzeit, ob die nigerianischen Behörden ihrer Verantwortung für den Kampf gegen die Verbrechen nachkämen. Anschließend wolle das Tribunal über die Aufnahme einer förmlichen Ermittlung entscheiden.

Der 2002 errichtete Strafgerichtshof in Den Haag ist für Delikte gegen das Völkerstrafrecht zuständig, wenn die nationale Gerichtsbarkeit unfähig oder nicht willens ist, eine Strafverfolgung vorzunehmen.

Nigerias Präsident Goodluck Jonathan hatte im Mai den Notstand erklärt, um verschärft gegen Boko Haram vorzugehen. Nach einem Bericht des UNO-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR) vom Juni flohen aufgrund der Sicherheitslage mehr als 6.000 Einwohner aus Nordostnigeria in den benachbarten Staat Niger.

(kap 06.08.2013 mg)







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