Der Vatikan hat die Voraussetzungen für den Erhalt eines Ablasses während des Weltjugendtages
in Rio de Janeiro präzisiert. Für Nichtanwesende reiche es nicht aus, einfach die
Botschaften des Papstes zu lesen, online eine Messe des Weltjugendtages anzuschauen
oder den Besuch des Papstes in Brasilien via Live-Streaming zu verfolgen, sagte der
vatikanische Medienverantwortliche, Erzbischof Claudio Maria Celli, der Tageszeitung
„Corriere della Sera“ in der Dienstagsausgabe. Einen Ablass erhalte man nicht „wie
einen Kaffee am Automaten“, so der Präsident des päpstlichen Medienrates. Entscheidend
für den Erhalt eines Ablasses sei, dass die Nutzung der neuen Medien „geistliche Früchte
im Herzen jeden Einzelnen“ hervorbringe.
Der Vatikan hatte in der vergangenen
Woche mitgeteilt, dass Franziskus zum Weltjugendtag in Rio vom 23. bis zum 28. Juli
auch jenen einen vollkommenen Ablass gewähre, die das Treffen über die Neuen Medien
verfolgten. Es war das erste Mal, dass die Möglichkeit eines Ablasses auf die Nutzer
solcher Medien ausgedehnt wurde. Ein vollständiger Ablass ist nach dem Katechismus
der Katholischen Kirche „Erlass einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden, die hinsichtlich
ihrer Schuld schon getilgt sind“. Das heißt, er tilgt nicht die Sünden selbst; er
läutert von deren schädlichen Folgen für die Gemeinschaft und den Betreffenden. Diese
werden in der katholischen Kirche als „zeitliche Sündenstrafen“ bezeichnet. Voraussetzung
für die Wirksamkeit eines Ablasses ist der Empfang des Bußsakraments, der Kommunion
sowie ein Gebet in der Meinung des Papstes.