Ungarn: Nach Präsidentenveto erneute Kirchengesetz-Revision
Das Tauziehen um die Novellierung des ungarischen Kirchengesetzes geht weiter. Das
vom Parlament am 26. Juni 2013 verabschiedete Gesetz wurde von Staatspräsident Janos
Ader abgewiesen. Damit ist erneut das Parlament am Zug. Wie die Presseagentur MTI
am Mittwoch berichtete, sei aus der Präsidentschaftskanzlei zu erfahren, dass dieser
Schritt deshalb notwendig gewesen sei, weil die unzähligen Modifizierungsanträge Widersprüche
im Gesetz verursacht hätten. Aus dem Schreiben des Präsidenten an Parlamentspräsident
Laszlo Köver (FIDESZ) gehe hervor, dass er nicht den Inhalt beanstande, sondern nur
darauf hinweise, dass die Rechtsvorschriften zur Registrierung der Kirchen zu Rechtsunsicherheit
führten. Die neuen Vorschriften würden wichtige Punkte außer Kraft setzen, meinte
der Präsident. Ohne diese könnten aber die anderen Punkte der Novellierung nicht greifen.