Das ungarische Parlament hat die Novelle des sogenannten „Kirchengesetzes“ beschlossen.
Die bereits mehrmals verschobene Abstimmung wurde am Mittwoch nach der dritten Lesung
von den 312 Abgeordneten mit 238 Ja-Stimmen und 74 Nein-Stimmen angenommen. Laut der
jüngsten, nun beschlossenen Änderung können in Ungarn jetzt Kirchen und religiöse
Organisationen als kirchliche Gemeinschaften tätig sein, sofern sie kirchlichen Aufgaben
nachgehen. Die Entscheidung darüber, wer den Status als „staatlich anerkannte Kirche“
bekommt, obliegt dabei allein dem Parlament.
Neu im Antrag, der von dem für
Kirchen zuständigen Minister Zoltán Balog (FIDESZ) eingereicht wurde, war nicht nur
die Neuregelung der Rahmenbedingungen der staatlichen Anerkennung einer Kirche, sondern
auch die des Anerkennungsverfahrens selbst. Ebenso einstimmig wie sich die Regierungsparteien
FIDESZ und KDNP für die Annahme aussprachen, votierten die Oppositionsparteien und
Parteilosen dagegen.