2013-05-29 10:46:26

D: Aufenthaltsrecht für Opfer von Menschenhandel nötig


RealAudioMP3 Für Opfer von Menschenhandel müsse es ein Aufenthaltsrecht in Deutschland geben, damit sie vor Gericht gegen die Täter aussagen können. Dies sagte die Geschäftsführerin der Beratungsstelle „jadwiga“, Juliane von Krause, dem Münchner Kirchenradio. Sie sprach am Dienstag bei der Jahrestagung der Bischofskommission „Weltkirche und Mission“.

Für eine effektive Bekämpfung von Menschenhandel müssten die Täter vor Gericht gestellt und bestraft werden, unterstrich die Geschäftsführerin der ökumenischen Fachberatungsstelle. Dazu sei aber Voraussetzung, dass die betroffenen Frauen in die Lage versetzt werden, als Zeuginnen auszusagen und nicht bereits vorher ausgewiesen werden. Die europäischen Rechtsnormen sehen für solche Fälle ein gesichertes Aufenthaltsrecht vor, in Italien ist das bereits umgesetzt, erläuterte sie. Es komme zudem auch vor, dass Frauen, die von den Behörden in Europa ausgewiesen wurden, in ihrem Heimatland wieder von den gleichen Tätern bedroht und erneut ins Ausland geschickt und in die Prostitution gezwungen würden. Von den Teilnehmern der Tagung zum Thema „Menschenhandel heute bekämpfen“ erhoffe sie sich Unterstützung für diese Forderung, sagte Krause.

Um betroffenen Frauen besser helfen zu können, sei außerdem ein leichterer Zugang zu Therapien nötig, forderte die Vertreterin von „jadwiga“. Die Frauen hätten monate- oder jahrelang Gewalt erlitten. Ihre Traumatisierung erschwere ihnen eine Weiterentwicklung. So hätten sie unter diesen Umständen häufig Schwierigkeiten, Deutsch zu lernen. Zurzeit seien die notwendigen Therapien nur durch Spenden finanzierbar.

„jadwiga“ unterhält in Bayern drei Beratungsstellen für Frauen und Mädchen, die Opfer des internationalen Menschenhandels geworden sind. Rund die Hälfte der beratenen Frauen wurden zur Prostitution gezwungen. Die meisten von ihnen kommen derzeit aus Nigeria und Bulgarien.

(münchner kirchenradio 29.05.2013 mg)








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