2013-05-14 15:27:47

Schweiz/F: Umgang mit Suizidbeihilfe klären


Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg fordert von der Eidgenossenschaft eine Klärung ihres Umgangs mit Suizidbeihilfe. Die derzeitige juristische Lage sei unklar, befand das Gericht in Straßburg. Diese Unklarheit schaffe „große Ängste“. Bei dem Urteil ging es aber nicht darum, ob Suizidbeihilfe erlaubt oder verboten werden sollte, präzisierte das Gericht. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat damit einer 82-jährigen Zürcherin Recht gegeben. Die betroffene Frau leidet an keiner schweren Krankheit, möchte mit ihrem Selbstmord aber dem altersbedingten körperlichen und geistigen Verfall entgehen. Die Sterbehilfeorganisation Exit verweigerte ihr die Suizidbeihilfe. Der Gerichtshof stellte nun fest, dass die Schweiz mit der unklaren Rechtslage das Recht der Frau auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt habe, wie es von Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantiert wird.

(afp 14.05.2013 mg)








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