Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg fordert von der Eidgenossenschaft
eine Klärung ihres Umgangs mit Suizidbeihilfe. Die derzeitige juristische Lage sei
unklar, befand das Gericht in Straßburg. Diese Unklarheit schaffe „große Ängste“.
Bei dem Urteil ging es aber nicht darum, ob Suizidbeihilfe erlaubt oder verboten werden
sollte, präzisierte das Gericht. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat
damit einer 82-jährigen Zürcherin Recht gegeben. Die betroffene Frau leidet an keiner
schweren Krankheit, möchte mit ihrem Selbstmord aber dem altersbedingten körperlichen
und geistigen Verfall entgehen. Die Sterbehilfeorganisation Exit verweigerte ihr die
Suizidbeihilfe. Der Gerichtshof stellte nun fest, dass die Schweiz mit der unklaren
Rechtslage das Recht der Frau auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt
habe, wie es von Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantiert
wird.