2013-04-27 14:37:00

Ungarn: Eklat nach Einschränkung des Verfassungsgerichtes


Die Beschneidung der Rechte des ungarischen Verfassungsgerichtshofes durch die Regierung hat zu einem Eklat mit der evangelisch-reformierten Kirche geführt. Den Status „Kirche“ an religiöse Gemeinschaften zu vergeben, ist nun Aufgabe des Parlamentes, nicht mehr des Verfassungsgerichtes. Die ungarische Regierung hatte trotz heftiger internationaler Kritik die Kompetenzen des Verfassungsgerichtes stark eingeschränkt und mehrere Gesetze ins Parlament verlagert, darunter auch die Vergabe des Status als Kirche an religiöse Gemeinschaften. Der Bischof Gusztav Bölcskei der reformierten Kirche erklärte als Reaktion auf die Änderung, er könne nicht mehr an weiteren Verhandlungen über ein neues Kirchengesetz teilnehmen. Die aktuellen Vorschläge der Regierung beinhalteten „krasse Widersprüche“ und verfestigten eine „Ungleichbehandlung“, so der Vertreter der zahlenmäßig zweitstärksten Kirche im Land. Kritiker werfen der Regierung Willkür vor, welche Gemeinschaft den Status „Kirche“ bekomme und welche nicht. Außerdem werden die Erwartungen der Regierung gegenüber der Kirchen kritisiert. Diese müssen bereit sein, „im Interesse gemeinschaftlicher Ziele“ mit dem Staat zu kooperieren.
Die Status-Zuerkennung bleibt – nach aktuellen Gesetzesentwürfen – eine politische Entscheidung. Europaweit ist dieses Verfahren einzigartig. Inzwischen droht die EU-Kommission Ungarn mit einem Vertragsverletzungsverfahren. Viviane Reding, die in Brüssel für Justiz zuständige EU-Kommissarin, teilte mit, dass es eine sorgfältige Analyse der Lage in Ungarn geben werde. Reding: „Wahrscheinlich wird es ein Verstossverfahren geben.“

(kap 26.04.2013 pd)









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