Am Donnerstag wird das Bundesarbeitsgericht über einen Fall von Kündigungsschutz entscheiden.
Es geht um einen Caritas-Mitarbeiter, der aus dem kirchlichen Dienst entlassen wurde,
weil er aus der Kirche ausgetreten ist. Nach weltlichem Arbeitsrecht wäre er jedoch
nicht kündbar. In den letzten Jahren ist das kirchliche Arbeitsrecht immer mehr in
die Kritik geraten. Aktuell muss sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Streikrecht
in kirchlichen Unternehmen befassen. Die Gewerkschaft Ver.di hatte nach einem Urteil
des Bundesarbeitsgerichts vom November 2012 eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Das Gericht hat im November schieden, dass Streiks in kirchlichen Betrieben nur unter
stark eingeschränkten Bedingungen erlaubt sei. Ver.di will jedoch mit dem Bundesverfassungsgericht
ein generelles Streikrecht durchsetzen.