D: Verfassungsgericht soll über Streikrecht entscheiden
Die Gewerkschaft Ver.di will nun mit einer Verfassungsbeschwerde das Streikrecht in
den Kirchen durchsetzen. Vor dem Bundesverfassungsgericht will die Gewerkschaft das
Urteil vom Bundesarbeitsgericht vom November 2012 anfechten. Das Arbeitsgericht habe
die Rechte der Kirchen ausgeweitet, kritisiert Ver.di Chef Frank Bsirske. Dadurch
sei das Streikrecht für Angestellte der Kirchen in Krankenhäusern oder Altenheimen
zunehmend eingeschränkt worden. Es gebe zwar grundsätzlich ein Streikrecht, doch
die Kirchen hätten immer noch die Möglichkeit, Angelegenheiten intern zu regeln. Solange
ein Mitglied einer Arbeitnehmerorganisation bei Verhandlungen einbezogen wird, können
die Kirchen einen Streik verbieten. Diese Bestimmungen bezeichnet Bsirske als zu „vage
und unbestimmt“.
Nach Angaben von der Vereinten Dienstleistungsgesellschaft
ist diese Verfassungsbeschwerde der erste Fall für das Bundesverfassungsgericht, in
dem es sich mit dem Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen beschäftigen muss. Problematisch
könnte es für Ver.di werden, dass sie formal vor dem Bundesarbeitsgericht gewonnen
hat und das Bundesverfassungsgericht somit eine Beschwerde ablehnen kann. Die Debatte
betrifft vor allem die 1,3 Millionen Beschäftigten bei der Diakonie und der Caritas,
denen es bis zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht erlaubt war, zu streiken.