2013-04-15 14:37:27

D: Verfassungsgericht soll über Streikrecht entscheiden


Die Gewerkschaft Ver.di will nun mit einer Verfassungsbeschwerde das Streikrecht in den Kirchen durchsetzen. Vor dem Bundesverfassungsgericht will die Gewerkschaft das Urteil vom Bundesarbeitsgericht vom November 2012 anfechten. Das Arbeitsgericht habe die Rechte der Kirchen ausgeweitet, kritisiert Ver.di Chef Frank Bsirske. Dadurch sei das Streikrecht für Angestellte der Kirchen in Krankenhäusern oder Altenheimen zunehmend eingeschränkt worden.
Es gebe zwar grundsätzlich ein Streikrecht, doch die Kirchen hätten immer noch die Möglichkeit, Angelegenheiten intern zu regeln. Solange ein Mitglied einer Arbeitnehmerorganisation bei Verhandlungen einbezogen wird, können die Kirchen einen Streik verbieten. Diese Bestimmungen bezeichnet Bsirske als zu „vage und unbestimmt“.

Nach Angaben von der Vereinten Dienstleistungsgesellschaft ist diese Verfassungsbeschwerde der erste Fall für das Bundesverfassungsgericht, in dem es sich mit dem Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen beschäftigen muss. Problematisch könnte es für Ver.di werden, dass sie formal vor dem Bundesarbeitsgericht gewonnen hat und das Bundesverfassungsgericht somit eine Beschwerde ablehnen kann. Die Debatte betrifft vor allem die 1,3 Millionen Beschäftigten bei der Diakonie und der Caritas, denen es bis zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht erlaubt war, zu streiken.

(Stern/Focus/Frankfurter Allgemeine 15.04.2013 pd)








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