Österreich: Kremsmünster begrüßt Anklage gegen Ex-Pater
Das Stift Kremsmünster hat das am Dienstag angekündigte Gerichtsverfahren gegen einen
des Missbrauchs verdächtigen Ex-Pater begrüßt. Die Staatsanwaltschaft Steyr hatte
bekanntgegeben, dass gegen August Mandorfer, der früher als Pater Alfons der Benediktiner-Gemeinschaft
von Kremsmünster angehörte, Anklage erhoben wurde. „Dass nach drei Jahren die Untersuchungen
abgeschlossen sind und durch das zuständige Gericht Vorfälle früherer Jahrzehnte geklärt
werden“, hieß das Stift in einer Stellungnahme ausdrücklich gut. Die Staatsanwaltschaft
legt dem heute 79-jährigen Ex-Geistlichen schweren sexuellen Missbrauch, Unzucht mit
Unmündigen, Nötigung, den Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses sowie das Quälen
oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen zur Last. Zudem
wird ihm der fahrlässige Besitz einer verbotenen Waffe, nämlich einer Pumpgun, vorgeworfen.
Als im März 2010 einzelne Vorwürfe bekannt wurden, „haben wir jene Opfer,
die sich bei uns gemeldet haben, darum ersucht, sich bei den zuständigen offiziellen
kirchlichen und staatlichen Stellen zu melden“, heißt es weiter. Das Stift habe “sofort
personelle Konsequenzen gezogen“ und seither die Aufarbeitung aktiv unterstützt: „Wir
sind auf die uns bekannten Opfer zugegangen und haben sie zum Gespräch eingeladen.“
Im Kloster und im Stiftsgymnasium Schule seien die Vorfälle aus der Zeit, in der der
nun angeklagte Ex-Geistliche Internatsleiter war, „bewusst gemacht und intern aufzuklären
versucht“ worden. Die Stiftsleitung habe „uneingeschränkt mit der sogenannten Klasnic-Kommission
zusammengearbeitet“. Bei der Unabhängigen Opferschutzanwaltschaft wurden insgesamt
38 Fälle gemeldet, davon 29 wegen sexuellem Missbrauch. 700.000 Euro an Entschädigungszahlungen
- davon 200.000 Euro an Therapiekosten -seien insgesamt zugesprochen worden.
Im
Zuge der Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft Steyr hieß es, es handle sich
beim nun gerichtlich behandelten Fall nur um die Spitze eines Eisbergs. Dokumentiert
sind zumindest vier Fälle aus den 1950er-Jahren, die drei bereits verstorbenen Patres
zugeschrieben werden. Der Großteil der Übergriffe dürfte in den 1970er- bis 1990er-Jahren
passiert sein. Damals leitete August Mandorfer das Internat. Ob es für ihn eine Strafe
geben kann, ist noch unklar: Bei den Taten, die ihm die Staatsanwaltschaft zur Last
legt, seien aus Gründen der Verjährung „kaum weitere juristische Konsequenzen zu erwarten“,
berichtete die Austria Presse Agentur am Dienstag. Neben Mandorfer gerieten auch zwei
weitere Patres ins Visier der Justiz. Die Ermittlungen gegen sie wurden aber eingestellt.
Gegen einen läuft noch ein kirchenrechtliches Verfahren, gegen den anderen hat Rom
interne Auflagen verfügt, heißt es in der APA. Vorwürfe gegen acht weitere Personen
- darunter drei weltliche Lehrer - wegen körperlicher oder seelischer Gewalt seien
als strafrechtlich nicht relevant oder ebenfalls verjährt eingestuft worden. Aber
auch aus neuerer Zeit, nämlich aus dem Jahr 2005, sei ein Missbrauchsfall bekannt.